13.05.48

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Zuerst möchte ich dem Europäischen Rechnungshof für die hohe Wertschätzung gegenüber dem Bundesrat danken, dafür, dass er jedes Jahr den Rechnungshofbericht im EU-Ausschuss mit uns diskutiert und dabei auch die hohen Vertreter des Rechnungshofes anwesend sind.

Dies ist auch am 24. Oktober 2017 mit dem vorliegenden Bericht über das Jahr 2016 wieder geschehen, anwesend waren Mag. Herics und Dr. Spindelegger. Der Bericht des Europäischen Rechnungshofes spricht von einer positiven Entwicklung für das Jahr 2016. Erstmals seit Einführung der Zuverlässigkeitserklärung 1994 gab der Rech­nungshof für das Jahr 2016 ein eingeschränktes und kein negatives Prüfurteil zu Zah­lungen der EU ab. Dies geschah deshalb, weil die geschätzte Fehlerquote kon­tinuier­lich sinkt: 2016 lag sie bei 3,1 Prozent, 2015 bei 3,8 und 2014 noch bei 4,4 Pro­zent.

Ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben, und zwar die der sogenannten an­spruchs­basierten Zahlungen, war im wesentlichen Ausmaß mit kleinen Fehlern be­haftet. Unter anspruchsbasierten Zahlungen werden jene verstanden, die Begünstigte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, etwa Forschungsstipendien, Stipendien für Studierende oder Direktbeihilfen für Landwirte. Da gab es die niedrigste Fehler­quote von nur 1,3 Prozent.

Bei den erstattungsbasierten Zahlungen, bei denen die Begünstigten für entstandene förderfähige Kosten Beihilfen erhalten, betrug die Fehlerquote 4,8 Prozent.

Herics wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedstaaten selbst wirksame Korrekturmaßnahmen vorgenommen haben, wodurch ein Absinken der Fehlerquote erwirkt werden konnte.

Die EU-Rechnungsführung wird für das Jahr 2016 als zuverlässig beurteilt. Auch die Einnahmen und Zahlungen qualifiziert der Europäische Rechnungshof als rechtmäßig und ordnungsgemäß. Insgesamt handelt es sich um ein Budget der EU in Höhe von 136,4 Milliarden Euro, wobei der Großteil im Ausmaß von 57,9 Milliarden Euro für Land- und Forstwirtschaft ausgegeben wird, 35,7 Milliarden Euro werden für die Kohäsion, 15,2 Milliarden für den Bereich Wettbewerbsfähigkeit und 13,8 Milliarden für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Umwelt, Klimapolitik und Fischerei ausgegeben; 9,4 Milliarden Euro fließen in die Verwaltung.

Dieser EU-Haushalt entspricht nur 1 Prozent der Wirtschaftsleistung aller Länder im gesamten EU-Raum.

Die Kommission gab sich selbst die Aufgabe, Dienstposten in der Verwaltung um 5 Prozent zu reduzieren, da die Arbeitszeit erhöht wurde. Dieses Ziel konnte bis 2017 mit einer Reduktion von 4 Prozent fast erreicht werden und soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

In diesem Bereich wird es weiter viel Arbeit geben, da sich der Austritt Großbritanniens aus der Union ebenfalls in einer Reduktion der Zahl der Beamten auswirken muss; Kanzler Kurz hat dies bei der Kommission bereits deponiert. Das muss auch umgesetzt werden, sonst wird der Rahmen so nicht mehr finanzierbar sein.

Kritisch äußert sich der Rechnungshof zum Finanzmanagement der EU. Er wies darauf hin, dass der Anstieg des Haushaltsrahmens auf über 238 Milliarden Euro einen historischen Höchststand bedeutet.

Große Probleme ortet er durch die Zunahme der Kosten zahlreicher Programme, die außerhalb des EU-Budgets installiert werden, sogenannte Satellitenbudgets. Dadurch leidet die Transparenz. Diese Mittel und Programme, wie etwa der Europäische Sta­bilitätsmechanismus, das Europäische Finanzaufsichtssystem, die Europäische Inves­titionsbank und die Verteidigungsagenturen, seien auch nicht der Prüfungskompetenz des Rechnungshofs unterworfen.

Eine Ausdehnung der Prüfbefugnisse auf diese Bereiche ist meiner Meinung nach un­be­dingt notwendig, damit nicht im Nachhinein Überraschungen auftauchen. Grund­sätzlich wird der Europäische Rechnungshof seine Strategie des Prüfungsansatzes ändern: Man wolle einen klaren Fokus auf eine sinnvolle Verwendung der EU-Mittel sowie auf Leistungspakete legen und nicht allein die Rechtsaspekte der Prüfung zugrunde legen. Auch strebe man eine intensivere Kooperation mit dem Rat der EU und eine engere Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten an.

Was die Ergebnisse für Österreich betrifft, gab es gegenüber 2015 kaum Änderungen. In Österreich sind noch immer 40,4 Prozent der Transaktionen mit Fehlern behaftet, der EU-Durchschnitt liegt allerdings bei 43,6 Prozent; es handelt sich in Österreich dabei jedoch um eher kleinere Fehler. Bei den finanziellen Berichtigungen schneidet Österreich im europäischen Vergleich noch immer gut ab: Österreich musste im Vor­jahr 0,54 Prozent der Zahlungen korrigieren, der EU-Durchschnitt liegt bei 2,74 Pro­zent, die Bandbreite geht bis über 15 Prozent.

Ein großes Problem bereitet in Österreich noch immer die Berechnung der Almflächen, was auch bei der Prüfung erkannt wurde. Vorteilhaft wäre es, auf einfachere Modelle umzusteigen, etwa nach der Anzahl der aufgetriebenen GVE und nicht nach der Fläche zu rechnen. Herics spricht gegenüber dem EU-Ausschuss davon, dass seit dem Frühjahr 2016 ein Verfahren laufe, in dem dies begutachtet wird.

Kritisch äußert sich der Vertreter des Rechnungshofes auch gegenüber der Arbeit von Olaf, dem EU-Betrugsbekämpfungsamt, es arbeitet offensichtlich nicht in jedem Land mit der gleichen Sorgfalt. Der Rechnungshof hat bereits eine Prüfung von Olaf ein­geleitet. Positiv beurteilt wird, dass es ab 2020 eine Europäische Staatsanwaltschaft geben wird.

Der Prüfungsbericht dokumentiert die gute Arbeit der Prüfer, die notwendig und wichtig ist, damit sich auf keiner Ebene lasche Methoden einschleichen. Einige Beispiele zeigen deutlich auf, dass immer wieder versucht wird, Förderungsbetrug zu betreiben, und das gehört unterbunden. Der erste Schritt dazu ist das Aufdecken der Fälle.

Danke an den Rechnungshof für den Bericht und die Bereitschaft der Diskussion dazu. Wir befürworten diesen Bericht. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

13.12

Vizepräsident Ewald Lindinger: Herr Bundesrat Stefan Schennach ist zu Wort ge­meldet. Ich erteile ihm dieses.