Ankündigung von Dringlichen Anfragen
Präsident Reinhard Todt: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ an den Bundesminister für Inneres vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Überdies gebe ich bekannt, dass mir außerdem ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ an den Herrn Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 5 der Geschäftsordnung werde ich die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage in unmittelbarem Anschluss an die Behandlung der Dringlichen Anfrage an den Herrn Bundesminister für Inneres aufrufen.