16.21.31

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Minister! Danke für Ihre Fragen, ich möchte Sie aber darauf hinwei­sen, dass Sie Minister und nicht mehr Oppositioneller sind; vielleicht haben Sie es ver­gessen. Das heißt, Sie sind in der Exekutive, und darum möchte ich Ihnen aus dem Bundes-Verfassungsgesetz Art. 52 vorlesen:

„Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesre­gierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu be­fragen“ – noch einmal: „über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen“ – „und al­le einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie ihren Wünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“

Das kommt dann später. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.22

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Das war einfach eine Erklärung.

Ebenfalls zur Geschäftsordnung: Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.