13.01.21Einlauf und Zuweisungen

Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,

eines Schreibens des Präsidenten des Salzburger Landtages betreffend die Wahl ei­nes Mitglieds und eines Ersatzmitglieds des Bundesrates beziehungsweise

eines Schreibens des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages und

eines Schreibens des Verfassungsdienstes des Amtes der Tiroler Landesregierung be­treffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates sowie

eines Schreibens der Präsidentschaftskanzlei betreffend die Übermittlung der Ent­schließung des Herrn Bundespräsidenten für die Ernennung von Dr. Michael Rami ge­mäß Art. 147 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zum Mitglied des Verfassungs­gerichtshofes

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen:

3151/AB-BR bis 3180/AB-BR (siehe S. 2)

Zurückgezogen:

Zu 3469/J-BR

2. Schreiben der Landtage:

Schreiben des Präsidenten des Salzburger Landtages betreffend die Wahl eines Mit­glieds bzw. eines Ersatzmitglieds des Bundesrates (Anlage 1)

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 2)

Schreiben des Verfassungsdienstes des Amtes der Tiroler Landesregierung betreffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 4)

3. Schreiben der Präsidentschaftskanzlei:

Schreiben der Präsidentschaftskanzlei betreffend die Übermittlung der Entschließung des Herrn Bundespräsidenten für die Ernennung von Dr. Michael Rami gemäß Arti­kel 147 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zum Mitglied des Verfassungsge­richtshofes (Anlage 3)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates:

(siehe Aviso für die 878. Sitzung des Bundesrates)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:

(siehe Aviso für die 878. Sitzung des Bundesrates)

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