13.09.472. Punkt

Wahl von Ausschüssen

Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung. Auf­grund des Ergebnisses der Tiroler Landtagswahl ist die Wahl von Ausschüssen erfor­derlich geworden.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Mayer, Mühlwerth, Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärti­ge Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Ge­schäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehandlungsaus­schuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Lan­desverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Umweltausschuss, den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Ver­fassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirtschaftsausschuss so­wie den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit jeweils 13 Mitgliedern und Er­satzmitgliedern, wobei je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu ge­wählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind von den Frak­tionen die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich nam­haft zu machen und diese gelten damit als gewählt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.