2. Punkt
Wahl von Ausschüssen
Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung. Aufgrund des Ergebnisses der Tiroler Landtagswahl ist die Wahl von Ausschüssen erforderlich geworden.
Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Mayer, Mühlwerth, Posch-Gruska, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Ausschuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehandlungsausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für Sportangelegenheiten, den Umweltausschuss, den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit jeweils 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind von den Fraktionen die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.