11.48.20

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien)|: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Fuchs! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Zur Rede des Herrn Kollegen Jürgen Schabhüttl ganz am Anfang: Er hat versucht, aus der Zusam­menfassung der Stellungnahme der Bundesarbeitskammer zu diesem Gesetz und dem FMA-Rundschreiben etwas herauszuzitieren und davon abzuleiten, dass man das ablehnen muss.

Ganz im Gegenteil: Wenn man sich das durchliest – das Ganze hat vier Seiten –, dann sieht man: „Die BAK begrüßt die durch den FMA-Entwurf festgelegten Informations­standards und konkrete sprachliche Vorgaben.“ Das steht da drinnen. Da kann man auch Kollegin Anderl fragen, die ja die zukünftige Präsidentin ist und das ganz genau weiß. Wenn man also nur zwei, drei Meter rübergegangen wäre und sich informiert hätte, hätte man die gleiche Information bekommen.

Natürlich schreibt die BAK auch – es wurde jetzt ein ganz kleiner Teil, der Kritik enthält, zitiert –, aber damit hat es etwas anderes auf sich, dass es von der Regulierung der Basisinformationsblätter nur ganz wenige Ausnahmen geben soll. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)

Wenn wir uns zurückerinnern, hat ja der Staat die staatlich geförderte Pensionsvor­sorge herausgebracht. Wenn der Staat etwas fördert und herausbringt, dann ist es selbstverständlich, dass man da jetzt nicht im Nachhinein den Staat noch einmal kontrollieren und den Bürger vor dem Staat sozusagen warnen muss, denn das ist ja von der Finanzmarktaufsicht praktisch damals schon abgenommen worden. Das geht bis hin zur Salcher-Polizze, die ja die SPÖ damals auch mitinitiiert hat, und auch bei den PZV-Produkten war die SPÖ mit am Verhandlungstisch dabei und hat sich auch darum bemüht. Und dass man dann gewisse Sachen ausnehmen kann, ist nicht verwunderlich. Deswegen geht das völlig ins Leere, kann ich wirklich sagen, und ich weiß, wovon ich da spreche. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)

Die Punkte 3 bis 6 beschäftigen sich nun einmal mit dem Finanzwesen, mit seiner Sicherheit und mit der Transparenz, die von der Europäischen Union ja auch gefordert wurde. Das ist nicht einfach etwas, was uns jetzt eingefallen ist, was wir jetzt unbedingt machen wollen. Nein, wir hätten es auch machen müssen, wenn es die Europäische Union nicht vorgegeben hätte! Die Standards in Österreich sind sehr hoch, und manch­mal kommt es auch denen, die es umsetzen müssen, etwas überzogen vor. Wenn man zum Beispiel Konsumentenschutz gewöhnt ist, bei dem Mindeststandards in Europa ganz einfach nicht da sind, muss man sagen, sind unsere Standards im Konsumen­tenschutz schon so hoch, dass sie praktisch das, was das Gesetz mit sich bringt, schon toppen.

Man braucht, wenn man eine Polizze bekommt, keine Cooling-off-Phase mehr. Wenn man sein Auto anmelden möchte oder Ähnliches, und dann bekommt man das Produktinformationsblatt, und ich hoffe, dass sich die FMA, dass sich Dr. Pfleger von der FMA da noch erbarmen wird, dass nicht der Kunde, der ein Auto anmelden will, das Produktinformationsblatt bekommt und dann mit der Cooling-off-Phase vielleicht eine halbe Stunde warten muss, um zu überlegen, ob er das wirklich bei der Versiche­rung anmelden möchte.

Das sind eher meine Bedenken, und da, sage ich, werden wir uns noch einschleifen müssen. Von den Standards her aber, wie sie beschrieben und wie sie eingefordert sind, ist das ein großer Fortschritt und an und für sich eine Weiterentwicklung, eine Antwort auf die Digitalisierung, weil diese Produkte ja dadurch viel schneller und viel komplexer geworden sind.

Wenn man sich die Vorredner angehört hat, wird sich der eine oder andere, der nicht mit der Materie befasst ist, gefragt haben, worum es da jetzt im Konkreten geht, und wird sich gedacht haben: Da wird es um meine Sicherheit gehen, okay, dann wird das schon in Ordnung sein!

Dass sich die Europäische Union und die österreichische Regierung darüber Gedan­ken machen, ist ganz in Ordnung. Ich kann nur sagen, auf die Produktgenehmigungs­verfahren und die genaue Definition – zum Beispiel was zielgenaue Bedarfsdeckung betrifft, damit der Kunde nicht mehr irgendwelche Pakete bekommt, wobei er dann vielleicht das eine oder andere gar nicht braucht und vielleicht zu viel zahlt –schaut jetzt die FMA.

Was die Kostenübersicht betrifft, so hat auch die BAK ganz genau geschrieben, dass es ganz wichtig ist, dass zum Beispiel bei KID überall auch die Kosten mit drauf sind.

Dann gibt es eine Bedingungsübersicht, die erklärt, worum es denn geht. Man bekommt das ursprüngliche Blatt, das Produktinformationsblatt, das endlich auch in der Versicherung so heißen wird, und da steht, was die Grundpfeiler von dem, was man kauft, sind. In den weiteren Bedingungen steht dann, was, besser werdend, davon ab­weichen kann. Die Grundbedingungen aber sind einmal klar ersichtlich auf einem Blatt beschrieben.

Das kann man nicht ablehnen! Also wenn man es wirklich mit Konsumentenschutz und mit fairen Bedingungen, mit Leuten, die das nicht studiert haben und die trotzdem Finanzprodukte kaufen wollen, ernst meint, dann muss man dem ganz einfach zustim­men!

Auch wenn man auf das Kündigungsrecht und die Auflösungsbedingungen in den Produkten schaut: Wir wissen, dass die FMA das ganz, ganz bitter ernst meint, wenn sie sagt: Du hast Bedingungen verletzt! Dazu hat auch Herr Finanzminister Dr. Löger geschrieben, dass das lebenslange Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen bleiben soll, bei denen damals zum Beispiel nicht die richtigen Bedingungen ausgegeben wur­den. Daran sehen wir, dass Österreich in diesem Bereich in Wirklichkeit in der Euro­päischen Union ganz vorne liegt.

Auch die Ausbildung der Berater wird vorgegeben, und man muss einen Nachweis erbringen. Früher hat man das noch gekannt, dass man vielleicht auf einem Bierdeckel ein Produkt verkaufen konnte. Heute geht das so nicht mehr. Heute muss man viele Nachweise erbringen, man hat einen Zweiphasenverkauf, man muss über das Produkt einen Beratungsbogen abgeben und, und, und. Es hat sich da schon sehr viel zugunsten der Konsumenten weiterentwickelt. Da muss ich ganz einfach sagen: Das ist auch gut so!

Was allerdings noch nicht nachgezogen wurde – und da schaue ich da rüber (in Rich­tung SPÖ), und es ist schade, dass Kollegin Anderl nicht da ist –, sind die Kollektiv­verträge im Außen- oder im Innendienst. Solange es noch Außendienstmitarbeiter gibt, die mit einem Grundlohn von 300 Euro besoldet werden und das andere über Provi­sionen irgendwie bekommen müssen und manchmal die Auffüllung des kollektiv­vertraglichen Minimums bekommen müssen, müssen sich die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft schon einmal etwas überlegen, und da spreche ich die SPÖ ganz speziell an! Der Kollektivvertrag ist aus einer Zeit, in der 1930 die Phönix-Versicherung in die Insolvenz gekommen ist, und 1950 ist dann der Kollektivvertrag noch einmal überarbeitet worden, hat sich aber im Wesentlichen nicht weiterentwickelt. (Die BundesrätInnen Schabhüttl und Anderl deuten in Richtung ÖVP.) Da muss man in das Zeitalter der Digitalisierung eintreten und für die Mitarbeiter Bedingungen schaffen, dass sie nicht das moralische Wagnis eingehen müssen, irgendetwas zu tun, was vielleicht nicht korrekt wäre.

Das ist mir ein wirklich ganz großes Anliegen. Bei den Kollektivvertragsverhandlungen bei den Banken war es jetzt ganz in Ordnung mit den 2,8 Prozent. (Zwischenruf der Bun­desrätin Grimling.) Bei den Versicherungen habe ich gesehen, dass es in den letzten Jahren wesentlich weniger war. Da hat man zum Beispiel von der Produkti­vitäts­steigerung der letzten Jahre nichts mitbekommen. Die KV-Lohnerhöhungen sind ja keine Ist-Lohnerhöhungen, sondern man bekommt nur eine Erhöhung auf den KV-Mindestlohn (Bundesrätin Anderl: ... da musst aufpassen! ... das stimmt nicht!), damit ist nicht einmal die Inflation abgegolten. Dort muss man ansetzen, dass man die Mitarbeiter so ordentlich bezahlt (Bundesrat Schabhüttl: Da musst auf die andere Seite rüberreden!), dass sie auch nicht mit dem moralischen Wagnis hinausgehen, das zu verkaufen. (Neuerliche Zwischenrufe der BundesrätInnen Schabhüttl und Grimling.)

Das, was wir hier an Vorlage haben, ist ausgezeichnet. Das ist etwas, was europa­weit – da bin ich mir sicher – einzigartig ist, und in vielen Bereichen ist - - (Bundesrat Schennach: Jetzt ist dir der Faden gerissen!) – Jetzt ist mir der Faden gerissen! (Heiterkeit bei BundesrätInnen von FPÖ, ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Na, es ist ganz einfach die Sicherheit. In vielen europäischen Ländern ist diese Sicher­heit bei Weitem noch nicht erreicht. Deswegen: Überlegt es euch! Das, was du da herausgesucht hast, ist fadenscheinig und nur vordergründig, um etwas abzulehnen, macht aber absolut keinen Sinn. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

11.58

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staats­sekretär Dr. Hubert Fuchs. – Bitte, Herr Staatssekretär.