12.26.50

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bun­desräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle wird die Valorisierung der Parteienförderung für 2018 ausgesetzt.

Es ist heute schon angesprochen worden, dass gerade die Beschlussfassung, wie sie im Nationalrat erfolgt ist, zeigt, dass man gewillt ist, seitens der Politik bei sich selbst zu sparen und nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Zusammenhang ist es sehr positiv, dass dieser Regierungsantrag im Nationalrat auch von den Opposi­tionsparteien mitgetragen worden ist und heute, was aus den Redebeiträgen hervorge­gangen ist, gleichfalls beabsichtigt ist, dass er bei Ihnen allen Zustimmung findet.

Genau das ist der Weg, den wir brauchen werden, um Österreich weiter nachhaltig ge­stalten zu können. Das ist der Weg, den wir benötigen, um Österreich tatsächlich zu­kunftsfit machen zu können.

Da ich heute die Gelegenheit habe, bei 11 von 18 Tagesordnungspunkten meinen Standpunkt zu vertreten, möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, dass mir als Reformminister der Bundesrat sehr, sehr wichtig ist, und zwar deshalb, weil es – das ist auch im Rahmen der Debatte angesprochen worden – notwendig ist, Österreich neu zu bauen und Österreich weiterzuentwickeln. Dabei geht es nicht in die Richtung, den Föderalismus abzuschaffen, sondern es geht in die Richtung, einen Föderalismus für Österreich festzulegen, bei dem Kompetenzen klar zugewiesen werden und damit gleichzeitig auch eine Ergebnisverantwortung geschaffen wird.

Wir gehen dabei in die Richtung, dass wir beispielsweise den Artikel 12 der Bundes­verfassung auflösen und die derzeitigen Kompetenzen des Artikels 12 entweder dem Artikel 10, 11 oder 15 zuordnen wollen. Das heißt, dass in diesem Zusammenhang entweder der Bund für die Gesetzgebung und die Vollziehung zuständig ist oder der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist, die Länder für die Vollziehung, oder die Länder für die Gesetzgebung und die Vollziehung zuständig sind.

Da wir bereits in nächster Zeit, das heißt im Mai, diesbezüglich mit den Landeshaupt­leuten zusammentreten und sicherlich die ersten Schritte in Richtung einer Rechtsbe­reinigung tätigen werden, möchte ich Sie ersuchen, dass Sie bereit sind, in der Folge das auch im Bundesrat eingehend zu diskutieren und sich dabei einzubringen, sodass wir vielleicht doch in der Lage sind, Österreich mit einer Zweidrittelmehrheit dort hinzu­führen, dass wir leistungsfähiger und gleichzeitig wettbewerbsfähiger sind, um auch so­zial gerecht sein zu können. Nur dann, wenn wir die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, wird es uns gelingen, die Sozialstandards, die wir haben, auch weiterhin auf­rechterhalten zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was diese Novelle betrifft, möchte ich auch darauf hinweisen, dass betreffend die Va­lorisierungsbestimmungen einiges an Auslegungsschwierigkeiten vorgelegen ist. Die Regierung ist davon ausgegangen, dass das Jahr 2014 als Basisjahr für die Inde­xierung im Jahr 2018 herangezogen wird, wie es auch in den Erläuterungen der Regie­rungsvorlage festgehalten wurde.

Da man dafür das Basisjahr 2014 heranzieht und der Zeitraum 2014 bis 2017 zugrun­de zu legen ist, hätte das bedeutet, dass im Jahr 2018 keine Valorisierung der Partei­enförderung eingetreten wäre, weil eben eine Parteienförderung erst dann zu valori­sieren ist, wenn der Schwellenwert von 5 Prozent, was die Verbraucherpreise betrifft, überschritten ist. Da das nicht der Fall war, wurde diesbezüglich budgetär auch nicht vorgesorgt.

Der Rechnungshof hat die Bestimmungen des § 5 Parteien-Förderungsgesetz anders ausgelegt, indem er das Jahr 2013 als Basisjahr genommen hat, was eben dazu ge­führt hat, dass der Schwellenwert überschritten gewesen wäre und es, wie im Bundes­gesetzblatt kundgemacht, bereits im Jahr 2018 zu einer Valorisierung der Parteienför­derung gekommen wäre.

Ich finde es daher nicht nur richtig, dass man mit dieser Novelle bereit ist, bei sich selbst zu sparen, sondern darüber hinaus wichtig, dass man dadurch auch eine Ausle­gungsschwierigkeit, die bestanden hat, beseitigt und damit mehr Rechtsklarheit ge­schaffen hat.

Ich möchte mich bei Ihnen für die Debatte, die Sie geführt haben, bedanken, und gleichzeitig dafür, dass Sie die Intention, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass wir im System sparen, mittragen. Ich denke, das ist die richtige Basis, um mehr Glaubwürdigkeit in die Politik hineinzubringen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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