13.56.10

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich besonders, dass aus Ihren Redebeiträgen hervorgeht, dass dieses Verga­berechtsreformgesetz 2018 Ihre einhellige Zustimmung findet. In diesem Zusammen­hang möchte ich mich natürlich bei allen beteiligten Stakeholdern und insbesondere auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, dass es gelungen ist, in den ersten 100 Tagen diese Regierungsvorlage fertigzustellen und damit einen Schritt zu setzen, dass das Legislativpaket der EU betreffend das gemeinschaftliche Verga­berecht, bestehend aus drei Richtlinien, nunmehr umgesetzt werden kann. Es fällt mir dabei auch ein Stein vom Herzen, weil ja, wie Sie wissen, dieses Vergaberechtspaket an und für sich bereits bis 18. April 2016 hätte umgesetzt werden sollen und die Euro­päische Kommission in diesem Fall bereits eine Klage gegen Österreich wegen ver­späteter Umsetzung eingebracht hat, die vorsieht, dass Österreich, wenn ab Urteilsver­kündung der EU dieses Vergaberechtspaket nicht umgesetzt ist, täglich ein Zwangs­geld von 137 726 Euro zahlen muss.

Das heißt also: Mit dem Gesetzesbeschluss, den wir heute fassen, ist es möglich, dass Österreich die Verspätung aufholt und seiner Verpflichtung nachkommt, noch dazu ei­ner Verpflichtung – auch das geht aus den Redebeiträgen hervor –, deren Umsetzung Österreich gerade im Vergaberecht wieder zukunftsfit und wettbewerbsfähig macht und gleichzeitig Regelungen vorsieht, die in dem Zusammenhang nicht nur den kleinen und mittelständischen Unternehmen zukünftig eine Chance geben, sondern auch dafür sorgen, dass ein reservierter Wettbewerb möglich ist, nämlich zugunsten von Unter­nehmen, die benachteiligte Personen sozial beziehungsweise beruflich integrieren.

Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass wir moderner werden in Blickrichtung einer elektronischen Vergabe; ab 18. Oktober 2018 ist eine Verpflichtung zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren vorgesehen. Darüber hinaus ist auch noch zu erwäh­nen, dass mehr Transparenz geschaffen wird, dass nämlich ab 1. März 2019 von Be­kanntmachungen beziehungsweise Bekanntgaben auf ein Open-Government-Data-Modell umgestellt wird, das heißt also, dass der Bund zur Bekanntgabe von verge­benen Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 50 000 Euro und die Länder zur Be­kanntgabe ab einem Volumen von 221 000 Euro verpflichtet sind.

Dieses Vergaberecht ist zukunftsweisend und gibt die Möglichkeit, dass wir insbeson­dere im klein- und mittelständischen Bereich stärker werden. Gleichzeitig bietet es auch die Möglichkeit, dass wir Lohn- und Sozialdumping bekämpfen, da unter anderem auch vorgesehen ist, dass Meldungen in der Baustellendatenbank vorzunehmen sind, und zwar im Zusammenhang mit Bauaufträgen und Baulosen von über 100 000 Euro.

Nochmals herzlichen Dank, dass Sie Ihre Zustimmung geben! Da gerade dieses Ge­setz aufzeigt, dass es nicht so leicht ist, eine endgültige Beschlussfassung zustande zu bringen, hoffe ich, dass nunmehr auch die Länder der Kundmachung zustimmen wer­den. Sie wissen ja, dass nach den Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates und des Bundesrates jedes einzelne Bundesland der Kundmachung zustimmen muss, damit dieses Gesetz tatsächlich in Kraft tritt; das hoffe ich, um eben das Zwangsgeld, das ich eingangs angeführt habe, abwenden zu können, um dadurch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zusätzliche Kosten zu ersparen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Grimling und Novak.)

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