15.32.29

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Einspruchsantrag zustim­men, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zu­sammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wei­tere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Es liegt auch hiezu ein Antrag der Bundesräte René Pfister, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Be­gründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrat Stögmüller – in Richtung Bundesrat Schabhüttl, der seine Hand hebt –: Ihr seid euch auch nicht ganz einig in der SPÖ!) – Das ist die Stim­menmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.