11.55.26

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Dr. Brunner! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, den Umfang der künftig in Österreich anzu­wendenden Vorgaben der EBA- beziehungsweise ESMA-Leitlinien im Bankwesen­ge­setz und im Investmentfondsgesetz verbindlich zu konkretisieren, um so die notwen­dige Rechtssicherheit für die Aufsichtsbehörden, aber auch für die betroffenen Kreditinstitute zu gewährleisten.

Ziel dieser Bundesregierung ist es nicht, und so steht es auch im Regierungs­pro­gramm, EU-Richtlinien und EU-Leitlinien zu 100 Prozent umzusetzen. Dort, wo es Wahlrechte gibt, sollen diese selbstverständlich im Sinne einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Unternehmer und im Sinne eines Stopps von Gold Plating auch entsprechend ausgeübt werden. Vorgaben zum Beispiel betreffend die Unabhängigkeit des Vorsitzenden und der Mehrheit der Mitglieder des Nominierungs­ausschusses, die sich ebenfalls in den genannten Leitlinien befinden, werden aus­drück­lich nicht in den österreichischen Rechtsbestand übernommen und bleiben somit unanwendbar, da es dadurch zu Konflikten mit dem österreichischen Gesellschafts­recht, insbesondere betreffend die Mitwirkungsrechte der Eigentümer, gekommen wäre.

Für besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang halte ich den Abände­rungs­antrag des Finanzausschusses im Nationalrat, durch den im BWG ein Freibeweis ab dem zweiten unabhängigen Aufsichtsratsmitglied hinsichtlich des formalen Unabhän­gig­keitserfordernisses ermöglicht wird. Die Einschränkung, dass dieses Verfahren erst ab dem zweiten unabhängigen Mitglied ausgeübt werden kann, hält den Verwaltungs­aufwand gering und verhindert gleichzeitig Gold Plating. Unter dieser Bundesregierung gehört Gold Plating nämlich der Vergangenheit an. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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