13.56.01

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungs­be­reiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, kein Ein­spruch, oder „Nein“, Einspruch. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nun den Herrn Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Ge­brauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14 Uhr unterbrochen und um 14.01 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 59 abgegebenen Stimmen 38 „Ja“-Stim­men und 21 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;

Ecker, Eder-Gitschthaler;

Forstner;

Gfrerer;

Hackl, Hammerl;

Kern, Köck, Krusche;

Längle;

Mayer, Mühlwerth;

Neurauter;

Oberlehner, Ofner;

Pfurtscheller, Pisec, Preineder;

Raggl, Raml, Rösch;

Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;

Tiefnig;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Dziedzic;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Koller;

Leitner, Lindinger, Lindner;

Novak;

Posch-Gruska, Prischl;

Schabhüttl, Schumann, Stögmüller;

Todt;

Wanner, Weber;

Zaggl.

*****

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfas­sungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Es ist auch hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen ebenfalls von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, Zustim­mung, oder „Nein“, keine Zustimmung. Ich bitte wiederum um deutliche Worte.

Ich ersuche nunmehr den Schriftführer um Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.05 Uhr unterbrochen und um 14.06 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei 59 abgegebenen Stimmen 38 „Ja“-Stimmen und 21 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;

Ecker, Eder-Gitschthaler;

Forstner;

Gfrerer;

Hackl, Hammerl;

Kern, Köck, Krusche;

Längle;

Mayer, Mühlwerth;

Neurauter;

Oberlehner, Ofner;

Pfurtscheller, Pisec, Preineder;

Raggl, Raml, Rösch;

Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;

Tiefnig;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Dziedzic;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Koller;

Leitner, Lindinger, Lindner;

Novak;

Posch-Gruska, Prischl;

Schabhüttl, Schumann, Stögmüller;

Todt;

Wanner, Weber;

Zaggl.

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Volksabstimmung über CETA“.

Es ist auch hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte wiederum um deutliche Worte.

Ich ersuche den Schriftführer um Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Oberlehner geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche wiederum zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.10 Uhr unterbrochen und um 14.11 Uhr wieder aufgenommen.)

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der Bundesräte Günther Novak, Kol­le­ginnen und Kollegen betreffend „Volksabstimmung über CETA“ bei 58 abgegebenen Stimmen 21 „Ja“-Stimmen und 37 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Dziedzic;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Koller;

Leitner, Lindinger, Lindner;

Novak;

Posch-Gruska, Prischl;

Schabhüttl, Schumann, Stögmüller;

Todt;

Wanner, Weber;

Zaggl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;

Ecker, Eder-Gitschthaler;

Forstner;

Gfrerer;

Hackl, Hammerl;

Kern, Köck, Krusche;

Längle;

Mayer, Mühlwerth;

Neurauter;

Oberlehner, Ofner;

Pfurtscheller, Pisec, Preineder;

Raml, Rösch;

Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;

Tiefnig;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der Tagesordnungspunkt ist damit abge­schlossen.