17.32.39

Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einfüh­rungs­gesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungs­ver­fah­rensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichts­ver­fahrensgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.