18.00.46

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Es sind im Rahmen der Debatte mehrmals folgende Worte gefallen: Herr Bundesrat Hammerl hat auf einen Meilenstein hingewiesen, Bundesrat Steiner hat von einem Paradigmen­wechsel gesprochen und Frau Bundesrätin Grossmann hat darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz viele Väter und Mütter hat. Das ist auch richtig so, und ich möchte mich bedanken, dass aus allen Wortmeldungen hervorgegangen ist, dass dieses Gesetz die einhellige Zustimmung findet, nämlich so wie auch das Stammgesetz, das Erwachse­nenschutz-Gesetz.

Es ist ein Paradigmenwechsel eingetreten, und zwar deshalb, da man mit diesem Gesetz von Entmündigung weggeht und hingeht zu mehr Autonomie, zu mehr Selbst­be­stimmung und auch zu mehr Entscheidungshilfe für die Betroffenen. Damit wurde auch die Behindertenrechtskonvention umgesetzt, nämlich Artikel 12, dass grund­sätz­lich jeder Mensch handlungsfähig ist. Und das ist ein wichtiger Aspekt, da jetzt durch dieses Änderungsgesetz eben nicht mehr, so wie es in der Vergangenheit war, jede Sachwalterschaft im Grundbuch und Firmenbuch eingetragen wird, sondern nur mehr, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wurde. Das heißt, es bleibt damit jeder Mensch handlungsfähig. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, um genau in diese Richtung zu gehen, dass auch Menschen mit Handicaps so zu behandeln sind und dass sie niemals ihre Handlungsfähigkeit zur Gänze verlieren.

Von Herrn Bundesrat Steiner wurde angesprochen, dass durch das Gesetz ein Para­dig­menwechsel herbeigeführt wurde. Es bedarf aber nicht nur eines Gesetzes, sondern auch einer Haltungsänderung bei uns allen, wenn wir mit Menschen mit Behinderung umgehen. Das war auch der Grund, weshalb ich mit Freude daran mitgewirkt habe, dass von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als hundert Veranstaltungen durchgeführt worden sind, bei denen in den letzten Monaten alle Betroffenen, also Ärzte, PflegerInnen und dergleichen, geschult worden sind.

In diesem Zusammenhang haben auch die Sachwaltervereine, die jetzt in Erwach­senenschutzvereine übergeführt werden, Schulungen für alte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon länger beschäftigt sind, und für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Sie haben das Personal und gleichzeitig auch die Ressourcen aufgestockt. Es war daher für mich eine Selbstverständlichkeit, für diese Vereine auch Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten im Jahr 2018 zusätzlich 10,2 Millio­nen Euro und im Jahr 2019 zusätzlich 14,7 Millionen Euro.

Es war auch notwendig, Maßnahmen zu setzen, um über das Erwachsenenschutz-Gesetz zu informieren. Wir haben fünf Broschüren herausgegeben und Konsens­pa­piere mit Vertreterinnen und Vertretern der Banken, der Heime, der Gesundheitsberufe und auch der Krankenanstaltenträger entwickelt. Wir haben 80 Formulare neu ge­staltet, um das Erwachsenenschutz-Gesetz anwendbar zu machen. Wir haben die ge­samte Rechtsordnung durchforstet und sind draufgekommen, dass in hundert Vor­schriften Änderungen herbeizuführen sind, nämlich vom alten Sachwalterrecht hin zum Erwachsenenschutzrecht.

Das heißt, diese Änderungen sind auch in das heute vorliegende Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz Justiz eingeflossen, und es freut mich daher, dass diese Aktivität Ihre Zustimmung findet.

Abschließend möchte ich nur darauf hinweisen, dass keiner von uns weiß, ob er in der nächsten Minute allenfalls bereits den Bestimmungen des Erwachsenenschutz-Geset­zes unterliegen könnte. Überlegen wir uns daher, wie wir gerne behandelt werden würden, kämen wir in die Situation, und behandeln wir auch andere genau dement­sprechend. Ich glaube, das ist unser Motto! – Ich danke Ihnen! (Allgemeiner Beifall.)

18.04