15.48.35

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien)|: Sehr geehrtes Präsidium! Werter Vi­zekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen emotionalen Abschiedsworten und diesem Bekenntnis zum Bundesrat zu reden, ist sehr schwierig. Ich wünsche dir auch von dieser Stelle alles Gute für deine Zukunft. Es wird im Landtag nicht so schlecht werden. (Bundesrat Oberlehner: Danke!)

Jetzt einige Bemerkungen zu der vorliegenden Materie: Ich glaube, die wirklich ausge­zeichneten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes muss man immer wieder betonen, denn sie werden in der öffentlichen Meinung manch­mal nicht gewürdigt. Darum ist es ganz wichtig, auch von dieser Stelle zu sagen: vielen Dank für diese tolle Arbeit!

In den Reihen der vielen Dienstrechts-Novellen hat diese jetzt einen besonderen Stel­lenwert. Sie beinhaltet viele begrüßenswerte Änderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Man kann aber schon festhalten, dass ein Groß­teil der Materie bereits von der letzten Regierung vorverhandelt oder verhandelt wurde und diese Novelle ein bisschen spät kommt. Nichtsdestotrotz: Es sind viele sehr posi­tive Elemente drinnen – ich will jetzt nicht alles wiederholen, damit wir es nicht übertrei­ben –: die Wiedereingliederungsteilzeit, die Übernahme des Wachebediensteten-Hilfe­leistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz, die Verlängerung der Hospizfreistellung für die Betreuung schwerstkranker Kinder; diese ist sicher beispielgebend, ohne Frage.

Die Verbesserung für Vertragsbedienstete mit befristeten Dienstverhältnissen mit 1.1.2019 bedeutet, dass klargestellt wird, dass die Höchstdauer des Dienstverhältnisses von fünf Jahren auch in der Summe von mehreren getrennten Dienstverhältnissen gilt; dann jedoch endet das Dienstverhältnis, wenn keine Planstelle zur Verfügung steht. Diese Klarstellung ist für die Vertragsbediensteten natürlich enorm wichtig und soll missbräuchliche Vorgangsweisen verhindern, aber es bedarf einer Planstelle, um wei­ter beschäftigt werden zu können.

Das grundsätzliche Problem liegt in den Personaleinsparungen in der Verwaltung. Nur jede dritte Planstelle wird als Teilzeitstelle nachbesetzt, das bedeutet für die verblei­benden Mitarbeiter eine enorme Belastung. Die Kollegin, der Kollege ist weg, aber das betreute Aufgabengebiet bleibt erhalten und muss aufgeteilt werden. In allen Verwal­tungsbereichen herrscht eindeutig enormer Personalmangel.

Die Verwaltung ist leider in der letzten Zeit ein bisschen als Stiefkind behandelt worden und wird es mit der Nachbesetzung nur jeder dritten Planstelle auch weiterhin. Die Al­tersstruktur in vielen Dienststellen ist im Durchschnitt bereits auf 50 Jahre angestiegen. Da kann man sich vorstellen, wie die künftige Entwicklung ohne mögliche Nachbeset­zungen sein wird: Es folgt keine Wissensweitergabe, es folgt kein Wissensmanage­ment, dabei wird sich der öffentliche Dienst zukünftig im Wettbewerb mit der Privat­wirtschaft um qualifizierte Kräfte befinden.

Besonders betreffend das Finanzministerium muss man erwähnen, dass sich dort das Fehlen von Planstellen, das Fehlen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz we­sentlich auswirkt. Ich darf den Rechnungshofbericht zitieren, der sagt, dass „der Nut­zen der Finanzbediensteten – gemessen nach den festgesetzten Mehrergebnissen – im Durchschnitt zwölfmal so hoch“ ist wie deren Kosten, bei den GroßbetriebsprüferIn­nen beträgt das Kosten-Nutzen-Verhältnis sogar das 34-Fache.

Das heißt, wenn man dort personell nicht gut ausstattet, lässt man Millionen an Steuer­einnahmen einfach liegen, weil nicht geprüft werden kann. Das Besondere aber an dieser Dienstrechts-Novelle ist – wie schon vom Kollegen erwähnt –, dass sie sozial­partnerschaftlich mit dem Minister, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhandelt wurde, darum ist sie in ihrer Form so positiv geworden. Das Miteinanderreden, das Verhandeln, das ist etwas, das gute Ergebnisse bringt, man hätte sich gewünscht, das auch bei anderen Gesetzesvorlagen so umzusetzen.

Die Sozialpartnerschaft ist für dieses Land ein ungeheuer hoher Wert, den sollte man nicht einfach mit einem Federstrich löschen. (Bundesrätin Mühlwerth: Man muss aber auch nicht übertreiben!) Dieses Gesetz zeigt wieder, dass das Miteinanderreden, das Finden von Kompromissen ganz, ganz große Werte sind, auf die man sehr, sehr gut achtgeben sollte.

Noch ein Punkt, der für die öffentlich Bediensteten sehr positiv ist, darüber sind sie wirklich sehr glücklich: Der öffentliche Dienst hat die sechste Urlaubswoche. Ab dem 43. Lebensjahr ist es im öffentlichen Dienst möglich, eine sechste Urlaubswoche zu ha­ben. Das ist ein hoher Wert. Das ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, sich zu erholen, das gibt ihnen mehr Möglichkeiten. Diese sechste Urlaubswoche wäre für die Privatwirtschaft und für die Menschen in der Privatwirtschaft von gleich hoher Bedeutung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

15.53

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vize­kanzler Heinz-Christian Strache. Ich erteile es ihm.