17.47.21

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland)|: Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter TOP 5 eine Regie­rungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten ande­ren Straftaten. Grundlage ist eine EU-Richtlinie. Diese Richtlinienumsetzung hätte bis 25. Mai 2018 erfolgen sollen. Österreich ist in diesem Fall säumig. Den Grund dafür, dass man hier säumig ist, wird uns wahrscheinlich die Frau Staatssekretärin nachher erzählen. Die Begutachtung zu dieser Richtlinie ist schon im Februar 2018 abgelaufen.

Die praktische Umsetzung dieses Gesetzes schaut so aus, dass Flugunternehmen vor Abflug in einen Drittstaat außerhalb der Europäischen Union und vor Ankunft von Flügen aus einem Drittstaat sämtliche Daten, die sie von Reisenden haben, übermitteln müssen. Diese Daten werden der Fluggastdatenzentralstelle, die im Bundeskriminal­amt angesiedelt ist, gemeldet. Dort werden sie mit vorhandenen Datensätzen ver­glichen. Kommt es zu einem Treffer, wird dieser Treffer ausgewertet, ob er relevant ist oder nicht. Kommt es zu keinen Treffern, werden diese Daten gelöscht, wie uns von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Inneres versichert worden ist. So weit, so gut.

Als Polizist und einer, der für mehr Sicherheit eintritt und mit den Abläufen des Si­cherheitsapparates vertraut ist, wäre von meiner Seite grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Aber es gibt einen Teil dieses Gesetzes beziehungsweise einen Umset­zungsteil, der nicht meine Zustimmung und auch nicht die Zustimmung unserer Frak­tion findet.

Einerseits konnte trotz mehrmaligen Nachfragens nicht lückenlos erklärt werden, wel­che Daten hier genau mit den Datensätzen im BKA verglichen werden. Warum man hier nicht genau sagt, wer, was, wo, wann, womit, ist für mich nicht ganz erklärbar. Aber eines stört mich noch mehr, nämlich dass in diesem Gesetz dem Innenminister eine besondere Rolle eingeräumt wird. Er kann per Verordnung mit Begründung, ohne dass das näher im Gesetz ausgeführt wird, für einen gewissen Zeitraum anordnen, dass auch Daten der sogenannten EU-Inlandsflüge zu speichern und mit der Daten­bank abzugleichen sind.

Mit dem Wissen, dass es auch Regelungen in anderen EU-Ländern gibt, die diese Möglichkeit auch geschaffen haben, bin ich per se nicht gegen die Speicherung und den Abgleich von Fluggastdaten auch innerhalb der EU. Mir ist aber diese Regelung, dieser Verordnungsweg, einfach zu schwammig, da gibt es sicher bessere Vorschläge.

Ich frage mich, warum hier nicht ein komplettes, transparentes und vollständiges Ge­setz vorgelegt wurde. Warum regelt man so etwas nicht in einem Gesetz? Das wäre dann effektiv und würde eine qualitative Überwachung des Flugverkehrs im Interesse der Republik Österreich ermöglichen. Leider haben solche Gesetze, die nicht transpa­rent sind, vielleicht nicht gut durchdacht und nicht für alle nachvollziehbar sind, immer den Beigeschmack, dass hier irgendetwas geheim gehalten werden soll oder außer­halb eines rechtlichen Rahmens passieren soll. Diesen Vorwurf hätte weder der Innen­minister noch die Frau Staatssekretärin noch das Ministerium notwendig und schon gar nicht die vielen Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag für unsere Bevölkerung eine tolle Arbeit leisten.

Geben wir unserer Exekutive ein gesetzliches Werkzeug in die Hand, mit dem sie gute und qualitative Arbeit leisten kann, zum Schutze unserer Menschen in Österreich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.51

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich erteile ihm dieses.