19.04.01

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark)|: Werte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich den Dankesworten meiner Vorrednerin anschließen. Unsere Exekutivkräfte, unsere Polizistinnen und Polizisten leis­ten in Österreich hervorragende Arbeit, und wir von der Politik haben den Auftrag, sie dabei zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Mayer und Bader.)

Nicht nur deshalb, aber auch darum gilt Österreich als das drittsicherste Land dieser Erde – eine kürzlich veröffentlichte Studie hat das wieder belegt.

Ich möchte jetzt aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt kommen. Der sogenannte Prümer Vertrag wurde im Mai 2005 geschlossen, er gilt als eines der bedeutendsten Abkommen zur überstaatlichen, über die Grenzen hinweg durchgeführten polizeilichen Zusammenarbeit. Damals haben elf Mitgliedstaaten der EU diesen Vertrag geschlos­sen, ein Jahr später wurde der Vorläufervertrag dieses heute vorliegenden Protokolls zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn unterzeichnet.

Er war damals eine gute Grundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Der Vertragstext aus 2006 ist zwar, wie die tägliche Praxis gezeigt hat, nach wie vor eine gute Grundlage für eine enge und gute polizeiliche, grenzpoli­zeiliche Zusammenarbeit, aber es sind mittlerweile zwölf Jahre vergangen, und mit den vorliegenden Änderungen soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie prakti­schen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden.

Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen soll damit gesteigert werden. Eine Adaptierung des Vertrags ist auch deshalb notwendig, weil seither ja die Erweiterung des Schengenraums erfolgt ist.

Wir haben gehört, welche Neuerungen damit einhergehen: Die Möglichkeiten der grenz­überschreitenden Nacheile bei der Bekämpfung von Straftaten werden erweitert. Es ist ein gemischter Streifendienst möglich. Weitere Bereiche, die vom Vertrag erfasst sind, sind grenzüberschreitende Maßnahmen im Schiffsverkehr und im Eisenbahnverkehr sowie Unterstützungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenver­kehr und bei der Korruptionsbekämpfung.

Alles in allem ist das ein wichtiges und gutes Gesetzeswerk. Wie gesagt, wenn es zur Unterstützung der Polizei dient, sind wir jederzeit bereit, und aus diesem Grund werden wir diesem Vertrag beziehungsweise diesem Antrag auch die Zustimmung erteilen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)

19.06