11.49

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Vizeprä­sident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! 2017, also im Vorjahr, sind in Österreich 414 Menschen im Straßenverkehr und null Menschen bei Amokläufen oder Anschlägen gestorben. (Rufe bei der FPÖ: Gott sei Dank!) Die Lösung der Regierung ist, die Geschwindigkeit auf Autobahnen zu erhöhen und gleichzeitig eine Kampagne zum Verhalten bei möglichen Amokläufen zu starten. Sie werden das sicher alle ken­nen; es wurde breit inseriert, und im Internet kursierten auch alle möglichen anderen Varianten, was darauf hinweist, wie ernst das die Bevölkerung genommen hat.

Zweiter Vergleich: Vom digitalen Hass, den habe ich heute schon angesprochen, sind in Österreich sehr viele Frauen, nämlich jede Dritte, betroffen. Cybermobbing, Cyber­stalking, verbale Übergriffe: Dies alles ist für die Regierung kein Anlass für neue Para­grafen.

Deshalb muss ich schon die Frage stellen, nach welchen Prioritäten und in welcher Relation hier Politik gemacht wird. Man fragt sich auch zu Recht, wieso die Regierung nicht bereit ist, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, sich gegen Opfer-Täter-Umkehr zu wenden oder sich auch – wie jetzt aktuell zu dem Prozess um den Wiener Lokalbesitzer und Sigi Maurer, wo sichtbar wird, welche Gesetzeslücken noch zu schließen wären – zu äußern. (Ruf bei der FPÖ: Sigi Maurer wurde verurteilt!) Der Justizminister sagt, dass er Gesetze nicht anlassbezogen machen möchte. (Zwi­schen­ruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Wenn Sie sich die Statistik anschauten, dann müssten Sie eigentlich selber auf die Barrikaden steigen und genau diese Gesetzeslücken schließen wollen, weil Sie ganz genau wissen, dass es im Moment keinerlei Rechtsgrundlage gibt, so etwas – eigent­lich Straftatbestände – überhaupt nur anzuzeigen. Da muss man sich fragen – ich wie­derhole –: Was ist das für eine Relation? Was setzen Sie für Prioritäten? – Sie schaf­fen jedenfalls mit diesen Änderungen ein Law-and-Order-Ambiente (Zwischenrufe bei der FPÖ), das ist schon klar, aber eben nur sehr zielgruppenspezifisch. Das wird in diesen Antiterrorparagrafen sehr gut sichtbar.

Zum Glück ist es, wie Kollege Weber schon erwähnt hat, der Opposition und den NGOs gelungen, die wohl am weitesten reichende Änderung, die Sie geplant hätten, zu verhindern, nämlich die Streichung des Ausnahmetatbestands in § 278c Abs. 3. Die geplante Streichung hätte nämlich tatsächlich zur Folge, dass Taten von Menschen in Österreich, die im Interesse der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte handeln, als terroristisch hätten kriminalisiert werden können. Dass das einzelne Personen treffen kann, das wissen wir spätestens, seit es den Diakonie-Asylexperten getroffen hat, der die Politik bei Asylverfahren kritisiert hat.

Zum Glück gab es sehr viele Stellungnahmen – auch wenn die Begutachtungsfrist nur zwei Wochen lang dauerte –, weil so auch sichtbar geworden ist, dass die Bevölkerung diese Änderungen größtenteils überhaupt nicht nachvollziehen kann. Aber ich denke, das ist auch die Taktik von Schwarz/Türkis-Blau: Sie werfen immer wieder irgend­welche Nebelgranaten hin, starten Kampagnen, und wenn der Protest der Bevölke­rung, der Opposition und der NGOs zu laut ist, dann gehen Sie einen Schritt zurück und berufen sich auf irgendjemanden anderen, der das vorgeschlagen hätte. In dem Fall beruhigen Sie auch und verweisen auf die EU, wohl wissend, dass Österreich bereits eines der strengsten Terrorismusgesetze innerhalb der EU hat.

Kommen wir zu den einzelnen Punkten. – Die Sinnhaftigkeit der Einführung des neuen Straftatbestands der Unterlassung oder Behinderung der Hilfeleistung ist tatsächlich zu bezweifeln. Erstens, wie soll das, bitte, praktisch funktionieren? – Vielleicht erklären Sie es mir noch. Niemand versteht das, wie Beamte, wie PolizistInnen bei einem schwerwiegenden Einsatz auch noch die Personen, die rundherum stehen, aufnehmen sollten.

Das Zweite: Was die Prozessbegleitung anlangt, so ist diese bekanntlich auf Opfer von gefährlicher Drohung, Gewalt, Beeinträchtigung, von Handlungen gegen die sexuelle Integrität, von Ausnutzung einer persönlichen Abhängigkeit oder auf nahe Angehörige einer getöteten Person beschränkt. Weiterhin keine Prozessbegleitung gibt es für Angehörige und Zeugen sowie ZeugInnen einer schweren Straftat wie Mordversuch, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder Raub. Es verwundert deshalb schon, dass durch diese Änderung den Opfern terroristischer Straftaten psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt wird, auch wenn es sich nur um das Auto der Person, um Güter handelt, die Prozessbegleitung jedoch nicht ausgeweitet wird, wenn es um Zeugen und Zeuginnen von ebenso gravierenden Dingen wie Vergewaltigung, Körperverletzung oder Mordversuch geht.

Bei Sexual- und Gewaltdelikten im sozialen Nahraum werden weiterhin Frauen und Kinder betroffen sein, das werden Sie wissen. Und es widerspricht nicht nur der Istanbul-Konvention, sondern man ignoriert dadurch auch die EU-Opferschutzrichtlinie, dass diesen Personen die Prozessbegleitung weiterhin nicht gewährt wird. – Auch dadurch werden wieder einmal die Prioritäten dieser Regierung sichtbar.

Während Sie also zum einen gravierende Gesetzeslücken nicht schließen – ich wiederhole: Betroffene von beispielsweise Cybermobbing, Cybergewalt, haben nach wie vor keine Möglichkeit, sich zu wehren –, schütten Sie an anderer Stelle das Kind mit dem Bade aus, wie man sagt, beziehungsweise verschärfen Sie Sachen, die bereits geregelt sind. Ein Beispiel dafür ist der § 278g, Reisen für terroristische Zwecke. Bereits jetzt ist nämlich die Beteiligung an einer terroristischen Organisation oder Vereinigung strafbar – das wissen Sie –, und davon sind auch Reisen unter dem Vorsatz, Terrorismus zu unterstützen, umfasst.

„Die Kriminalisierung einer Ein- und Ausreise folgt der beobachtbaren Tendenz, die Strafbarkeit weit vorzuverlagern und birgt daher ein großes Missbrauchspotenzial“, so ist in der Stellungnahme von Amnesty International dazu zu lesen. In dem Sinne be­zweifle ich wirklich sehr, dass diese Änderungen, die heute referiert und beschlossen werden, irgendetwas dazu beitragen werden, dass wir Terroranschläge oder Amokläufe in Österreich verhindern.

Kürzen Sie hier sozusagen nicht die Debatte ab, indem Sie immer nur auf diese Gefahr verweisen, setzen Sie als Regierung tatsächlich einmal Prioritäten! Schauen Sie sich die Statistik und die Relation an und kümmern Sie sich – heute ist Mädchentag, das wurde schon ein paar Mal erwähnt – tatsächlich um jene, die von sexuellen Übergrif­fen, von Hass im Netz betroffen sind und in Österreich noch immer keine Rechtsgrund­lage vorfinden, um sich dagegen zu wehren! Setzen Sie bitte als Regierung endlich Prioritäten, statt derart teure Kampagnen zu starten, von denen niemand in der Bevölkerung glaubt, dass sie irgendetwas bewirken werden! Vielleicht denken Sie trotzdem darüber nach, auch wenn Sie die Opposition kaum mehr beachten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

11.58

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Raml. Ich erteile es ihm. – Bitte.