10.28

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ganz konkret und nicht auf der Metaebene: Ich habe vorhin auch schon versucht, darzustellen, was wir im Rah­men unserer Möglichkeiten machen können. Ich darf auf zwei konkrete Punkte einge­hen, zum einen auf jenen von Herrn Bundesrat Schennach, und zwar auf das von Ih­nen angesprochene Kulturgüterschutz-Abkommen. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe jetzt mit meinem Kollegen, dem Leiter des Völkerrechtsbüros, Rücksprache gehalten, und er informiert mich wie folgt: Wir haben die UN-Konvention zum Kulturgü­terschutz, wo also auch Palmyra darunterfallen würde – Sie haben diese auch ange­sprochen. Es gibt die Unesco-Konvention zur Bekämpfung von illegalem Handel mit Kulturgütern, da war Österreich lange nicht mit dabei, ist aber 2015 beigetreten. – Ha­ben Sie auf diese hingewiesen? (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Nicht? Dann meinen Sie vielleicht die Unidroit-Konvention über den illegalen Export von Kul­turgütern? Geht es um die? (Bundesrat Schennach: Europarat!) – Europaratskonven­tion?

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zum Verbot der illegalen Einfuhr; aber eine Europaratskonvention? – Vielleicht können Sie da noch einmal eine Anfrage stellen, und ich werde Sie Ihnen dann gerne schriftlich beantworten. Es war jetzt nicht ganz klar, von welcher Konvention genau die Rede ist, weil sich unter diesem breiten Titel sehr viele Rechtsakte finden, und bei einigen sind wir aktiv dabei, eben gerade auch, was das Verbot des Handels mit illegalen Kulturgütern auf europäischer Ebene anbelangt – da sind wir federführend mit dabei.

Ich darf zum bereits mehrfach angesprochenen Global Compact for Migration Stellung nehmen: Am 13. Juli nahm die europäische Delegation bei den Vereinten Nationen in New York zum technisch verhandelten Text – es waren auf Beamtenebene jeweils verschiedene Ressorts der damals mitverhandelnden Staaten eingebunden – wie folgt Stellung: Wir haben einen nicht perfekten Text, den wir nun nach den technischen Ver­handlungen unseren Regierungen vorlegen. – Das heißt, es war klar, dass im Laufe des Spätsommers/Herbstes eine politische Debatte beginnen würde.

Diese politische Debatte haben wir in Österreich seit Mitte August – so war ich zumin­dest involviert – geführt, und diese politische Debatte hat zum Ministerratsvortrag von letzter Woche geführt, wo wir im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts Folgen­des vorgetragen haben: Österreich enthält sich im Votum bei der UNO-Generalver­sammlung, wenn über diesen Pakt abgestimmt wird.

Warum? – Wir sind mit 17 von 23 Punkten nicht einverstanden, weil sie im Wider­spruch zum österreichischen Regierungsübereinkommen stehen. Sie haben zu Recht erwähnt, es gibt Aspekte, hinter denen wir stehen – es sind 23 Punkte –, aber es gibt viele Aspekte, zu denen wir nicht stehen können.

Ich hatte erst letzte Nacht bis 22 Uhr eine Livedebatte auf Al Jazeera, und auch bei dieser musste ich feststellen, dass Begriffe wie Flüchtling im Sinne der UN-Flücht­lingskonvention und Migrant verwechselt werden. Wir haben einen UN Global Compact on Refugees, also für Flüchtlinge, und wir haben einen UN Global Compact für Migra­tion. Mir ist gestern in dieser Debatte – es war ein Liveinterview bis 22 Uhr – sehr wohl bewusst geworden, dass der Moderator – der mit einem riesigen Team gekommen ist, nämlich 20 Leute, die für so eine Sendung von Doha nach Wien fliegen; was für eine Investition – die wesentlichen Begrifflichkeiten verwechselt.

Wir sind mit vielen Punkten dieses Compact nicht einverstanden. Es ist nicht öster­reichspezifisch, dass darüber eine Debatte geführt wurde. Wir haben diese Debatte mit dem Ministerratsvortrag abgeschlossen. Im Moment wird in der Schweiz eine sehr in­tensive Debatte darüber geführt; es findet auch in Deutschland, wenn Sie das verfol­gen – es wurden CSU, CDU und so weiter erwähnt –, eine öffentliche Debatte statt und sie wird wahrscheinlich auch in den Deutschen Bundestag getragen werden.

Daher: Im Sinne unserer aktiven Beteiligung in der UNO können wir uns letztendlich über andere Konventionen bei vielen dieser Themen einbringen, aber eben nicht in die­sem Fall, bei dem es einfach in die Richtung einer Fortentwicklung des Völkerrechts geht, die wir nicht mittragen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.33

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank, Frau Bundesminister, ein Danke auch für Rede und Antwort in der Aktuellen Stunde.

Die Aktuelle Stunde ist beendet.