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Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Es geht um die Änderung der Ein­richtung der betrieblichen Altersversorgung, wesentliche Änderungen sowie Verbesse­rungen, um die Anpassung an die Vorgaben der EU-Richtlinien, die Anpassung der Befugnisse und Pflichten der Finanzmarktaufsicht, eine bessere Risikobeurteilung so­wie ein besseres Risikomanagement, mehr Sicherheit, mehr Anlegeroptionen, grenz­überschreitende Übertragung von bereits bestehenden Altersvorsorgezusagen und an­dere Punkte. Ich denke, dass wir hier eine sehr gute Gesetzesänderung haben und dass es da in die richtige Richtung geht.

Was mir auch noch wichtig ist, ist, dass wir hier unsere Arbeitgeber loben, die für die österreichische Wirtschaft, für die österreichische Gesellschaft, aber auch für das Zu­sammenleben von uns allen sehr viel leisten und eine große Wertschöpfung betreiben, auf der anderen Seite aber selbstverständlich auch die vielen fleißigen Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer. Das muss natürlich immer ein Zusammenspiel von Geben und Nehmen sein, und ich denke, dass das durchaus sehr gut funktioniert.

Bezüglich der Altersversorgung ist hier auch noch zu sagen, dass die Regierung sehr bemüht ist, eine Verbesserung herbeizuführen. Wir von den Freiheitlichen und selbst­verständlich auch die Kollegen von der Österreichischen Volkspartei werden auch im Bereich der Mindestpension Verbesserungen herbeiführen und eine Mindestpension von 1 200 Euro monatlich für all jene einführen, die 40 Jahre lang gearbeitet haben. Aber auch für jene Menschen, die über 30 Jahre gearbeitet haben, wird es eine we­sentliche Verbesserung geben. Ich meine, das ist schon etwas sehr Gutes und in die­sem Staat, in dieser Republik schon längst überfällig.

Noch ein, zwei Worte zum Kollegen Lindinger: Sie haben vorhin gesagt, dass wir uns im Ausschuss nicht zu Wort gemeldet haben. Ja, aber im Gegensatz zu Ihnen haben wir von den Regierungsparteien dieses Gesetz beziehungsweise diese Änderung auch befürwortet. Sie waren ja mit Ihrer Fraktion im Ausschuss dagegen, und wenn Sie jetzt negativ anmerken, dass wir uns dort nicht in der Debatte zu Wort gemeldet haben, dann möchte ich euch schon auch folgenden Wink geben: Wenn ihr dagegen seid, dann wäre es schon auch gut, wenn ihr euch in der Debatte zu Wort melden würdet. Ihr solltet nämlich einmal gut begründen, warum ihr dagegen seid. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Abschließend noch einmal: Die Vorteile liegen auf der Hand. Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung eine deutliche Verbesserung und werden selbstverständlich dieser Gesetzesänderung gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

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