14.48

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und zu Hause! Ich wiederhole, wenn ich sage, dass es, basie­rend auf einer neuen EU-Verordnung, notwendig sein wird, das Seilbahngesetz 2003 zu novellieren. Diese Novelle wird Widersprüche und Doppelregelungen korrigieren und Lücken beseitigen, um für die Zukunft ein reibungsloses Genehmigungs- und Aufsichts­system für die heimischen Seilbahnbetreiber sicherzustellen.

Tendenziell könnte man diese neue Rechtsgrundlage eher auch als unternehmer­freundlich bewerten, sieht man aber genauer hin, so sind durch diese Änderungen in wesentlichen Bereichen vor allem Verbesserungen in arbeitsmarkt-, arbeitszeit- und si­cherheitsrelevanten Bereichen zu verzeichnen.

Was sind nun diese Verbesserungen, die sich positiv auswirken? – Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Seilbahnbetreiber hinkünftig zusätzliche Betriebsleiter und auch Be­triebsleiterstellvertreter einstellen können. Das schafft gerade in ländlichen Regionen, wir haben es gehört, mit großen Skigebieten zum Beispiel, wichtige Arbeitsplätze und vor allem qualitativ hochwertige Arbeitsplätze. Wir sind uns einig, es ist kein Geheim­nis, dass jeder einzelne Job in den Regionen einen sehr hohen Stellenwert für die Ge­meinden und die dort lebenden Menschen darstellt. Ich sehe darin auch eine Chance, dass sich gut ausgebildete junge Menschen in ihrer Heimat beruflich orientieren kön­nen und nicht aus Ermangelung einer Berufschance in die Zentren abwandern müs­sen.

Punkt zwei: Zusätzliche Führungsjobs in einem Betrieb bewirken auch eine, wenn man so will, Verteilung der Belastung, der Verantwortung und letztendlich auch der Arbeits­zeit. Das bedeutet Entlastung und Unterstützung für den einzelnen Mitarbeiter – ein Umstand, der nicht außer Acht zu lassen ist und den auch die Gewerkschaften sehr positiv bewertet haben.

Ein letzter Aspekt, den ich erwähnen möchte, ist jener, der zu mehr Sicherheit bei den Seilbahnanlagen führt. Im neuen Seilbahngesetz werden nämlich die Intervalle für die Hauptrevision verkürzt. Das erste Mal ist eine Hauptrevision nach 40 Jahren vorge­schrieben, dann nach 30 Jahren, auch das wurde erwähnt. Meiner Meinung nach hätte man hier auch einen größeren, ambitionierteren Schritt machen können, aber es ist jedenfalls ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit, und das ist auch gut so.

Alles in allem sind die angesprochenen Verbesserungen aufgrund des neuen Gesetzes in puncto Sicherheit und Arbeitsbedingungen unterstützenswert, daher wird die SPÖ-Fraktion diesem Gesetz auch zustimmen.

Da bekanntlich das Beste immer zum Schluss kommt, möchte ich auch in seiner Abwe­senheit – das ist nicht das Gremium, in dem er sitzt – Herrn Klubobmann Wöginger für sein mutiges Vorpreschen bei der Anrechnung der Karenzzeiten danken und ihm auch volle Unterstützung zusichern.

Zu hoffen bleibt aber, dass sich diese Linie auch bei den bevorstehenden Seilbahnkol­lektivvertragsverhandlungen auf Wirtschaftskammerseite durchsetzen wird. Vonseiten der Wirtschaftskammer wird das nämlich seit Jahren abgelehnt, die Gewerkschaft for­dert das seit Jahren, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der heimischen Seilbahn­betreiber hätten sich das redlich verdient. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bun­desräte Längle und Stögmüller.)

14.51

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Norbert Hofer zu Wort. – Bitte.