17.08

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt. Der Auslöser für die Än­derung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes ist, wie wir wissen, ein Urteilsspruch des EuGH in einer Rechtssache betreffend eine Umweltbeschwerde eines Fischereibe­rechtigten, der durch den Bau einer Wasserkraftanlage zu Schaden gekommen ist. Der EuGH hat mit dem Urteil darüber entschieden und klargestellt, wie die Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden auszulegen ist. Mit dem vorliegenden Entwurf der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes werden daher die Definition des Gewässerschadens und das Instrument der Umweltbeschwer­de entsprechend richtlinienkonform angepasst, sodass das jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung ist und nach dem Verursacherprinzip die Verantwortlichkeit klarer ge­regelt wird.

Abschließend vielleicht noch einen Satz dazu: Eine vonseiten der WKO vehement vorgebrachte Forderung nach einer völlig überschießenden Haftungsbefreiung, die laut Richtlinie zulässig wäre, aber aus gutem Grund nicht ins nationale Recht umgesetzt wurde, hat glücklicherweise keinen Eingang in die Regierungsvorlage gefunden. So gesehen ist anzuerkennen, dass dem Lobbyismus der WKO auch einmal Grenzen ge­setzt wurden. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Wir werden der Novelle zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Josef Ofner. Ich er­teile dieses.