Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Gesundheits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 238/A-BR/2017 der Bundesräte Stög­müller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanitätergesetz eine Frist bis 20.12.2018 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Kinderrechte zur Berichter­stattung über den Entschließungsantrag 237/A(E)-BR/2017 der Bundesräte Stögmül­ler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 20.12.2018 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.