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Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Herr Präsident! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vorweg: Ich freue mich, dass wir sowohl an der Diskussion im Ausschuss des Parlaments als auch an jener im Nationalrat schon erkennen konnten, dass wir auf breiter Basis eine Zustimmung zu dieser Novelle des ÖIAG-Gesetzes erwarten können.
Es wurde, glaube ich, von Bundesrätin Eder-Gitschthaler schon sehr ausführlich und auch im Detail dargestellt, welche Volumina, welche Bedeutung und welche Inhalte diese Novelle hat. Dieses Portfolio von 23 Milliarden Euro – inklusive Verbund, der zwar im Eigentum des Ministeriums bleibt, aber über die Öbag mit Managementvertrag organisiert und gemanagt werden wird – bedeutet für jede Österreicherin und jeden Österreicher eine Beteiligung – und das ist ja die Beteiligung unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – im Ausmaß von rund 2 650 Euro. Da ist also in Österreich auch pro Kopf Interesse gegeben, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir da auf breiter, gemeinsamer Basis wieder ein professionelles Management sicherstellen.
Es wurden die rund 5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben aus diesen Industriebereichen angeführt, die bei dem Volumen natürlich auch eine Relevanz, eine Bedeutung für die gesamte Budgetgebarung unseres Landes haben, weil sie dafür auch einen wichtigen Beitrag liefern.
Von Bundesrat Reisinger wurden die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Österreich in diesen für uns sehr relevanten und wichtigen Industriebereichen tätig sind, positiv erwähnt. Die Dividende von rund 500 Millionen Euro, wie sie von Ihnen und auch von Bundesrat Pisec angeführt wurde, ist natürlich ein elementum, das bedeutsam ist, und ich verstehe durchaus auch Ihren Hinweis, dass man sagt, das sollte auch in Richtung weiterer Beteiligungen und auch in Richtung Wirtschaftsförderung und Arbeitsplatzsicherung entsprechend genutzt und eingesetzt werden.
Ich möchte aber bewusst auch auf die Kritik betreffend Begutachtung, die im Vorfeld gekommen ist, eingehen. Ich will von meiner Seite ganz ehrlich sagen, das hat mehrere Aspekte. Ein Aspekt ist, dass ich glaube, dass man die Kirche im Dorf lassen muss. Dies ist eine Novelle einer Gesetzgebung, die mit sechs Seiten Umfang sozusagen eine durchaus überschaubare Grundlage im Sinne der gesetzlichen Änderung bedeutet.
Der zweite Aspekt ist – und lassen Sie mich das vielleicht auch ein bisschen zynisch formulieren –, dass die Begutachtung auf zehn Tage angesetzt war, das hat sich möglicherweise aufgrund der Herbstferien sozusagen auf Werk- oder Schultage, wenn man es so reduzieren will, eingeschränkt, aber es haben alle – alle, auch die im Sinne der Ressortrückmeldungen etwas Kritischen – rechtzeitig reagiert; eigentlich haben das alle sogar vier Tage vor Ablauf dieser Frist gemacht.
Ich sage auch dazu, es war bewusst meine Entscheidung, in diese kurze Begutachtung zu gehen. Es wurde überhaupt noch nie eine Novellierung des ÖIAG-Gesetzes in Begutachtung geschickt, wir haben also erstmalig eine Novelle des ÖIAG-Gesetzes in eine Begutachtung gebracht. Und ja, ich habe mich für diese kurze Frist entschieden, weil der Umfang überschaubar war und weil wir sichergehen wollten, dass wir die Chance haben, diese Novelle mit 1. Jänner in Kraft treten zu lassen, damit wir auch die Gelegenheit haben, möglichst rasch die Wirkung dieses neuen Gesetzes entfalten zu können. Das ist wichtig, um dieses aktive Beteiligungsmanagement mit den dann im späten Frühjahr und im Frühsommer beginnenden Hauptversammlungen der Beteiligungsgesellschaften realisieren zu können. Das heißt also, es ging darum, hier keine Zeit zu verlieren, sondern unser gemeinsames Interesse schnell in Wirkung zu bringen.
In Summe gesehen freue ich mich, dass es uns damit gelingen wird – davon gehe ich aus und ich hoffe auch auf Ihre Zustimmung auf breiter Basis –, für Österreich und unsere Bürgerinnen und Bürger wieder Qualität auch im Bereich dieser wichtigen Beteiligungen zu sichern, und ich bedanke mich auch für das entsprechende Vertrauen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
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