17.07
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es ist manchmal nicht so, wie es scheint, und manchmal auch nicht so, wie Sie es versuchen darzustellen. Ich versuche trotzdem, jetzt in aller Kürze die vielen mir gestellten Fragen zu beantworten, glaube aber, dass ich schon in meinen einleitenden Worten relativ schnell für Aufklärung sorgen kann.
Nein, die Taxiinnung wurde nicht befasst, und ich glaube, auch der Vergleich mit dem Jahr 1814 hinkt ein bisschen. Es geht auch nicht um die Bundesregierung, die Sie vielleicht schätzen oder auch nicht, denn die ist von diesem Vorhaben eigentlich überhaupt nicht betroffen.
Worum geht es? – Es geht um eine umfassende Strukturreform, die seitens der Bundesregierung für die Ministerien vorgesehen ist. Es soll eine gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise in den unterschiedlichen Ressorts für einen effizienten Mitteleinsatz sorgen. Sie wissen wahrscheinlich, dass mit der Konferenz der Generalsekretäre bewusst auf die Idee gesetzt wurde, auch solche Reformprojekte anzugehen, die bis jetzt am Widerstand unterschiedlicher Ressorts gescheitert sind. Es gibt unzählige Projekte aus dem Regierungsprogramm, die wir den Generalsekretären mit dem Ziel, die Effizienz in der Verwaltung zu steigern, übertragen haben.
Ziel dieser Initiative ist es, die Bündelung und Zentralisierung des Fuhrparkmanagements sicherzustellen. Um ganz ehrlich zu sein, es ist eine Idee, die ich kenne, seit ich Teil der Bundesregierung bin. Die Umsetzung ist schlicht und ergreifend immer daran gescheitert, dass sich Sozialdemokratie und Volkspartei nie darauf einigen konnten, welches Ressort den Lead in dieser so wichtigen Aufgabe am Ende des Tages hätte.
Die Idee ist relativ einfach erklärt, nämlich Kosten in den Ressorts dadurch einzusparen, dass man sich die Ressourcen teilt – Fuhrparkmanagement ist das eine, aber es gibt noch viele andere technische Supportprozesse, die nicht in allen Ressorts individuell, einzeln durchgeführt werden sollen, sondern als Aufgabe gebündelt werden – und dass man im Fall der Notwendigkeit auf alle Ressourcen gleichzeitig zugreifen kann.
Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Wenn wie zum Beispiel gestern das Afrika-Forum in Wien mit 800 Wirtschaftsvertretern, 50 Delegationsleitern aus der Europäischen Union, zahlreichen Regierungschefs, Außenministern und anderen stattfindet, dann ist es wichtig, dass Ressorts zusammenarbeiten. Es wäre vollkommen sinnlos, wenn nur die drei Chauffeure des Außenministeriums tätig wären und die anderen vielleicht zugemietet werden müssten. Es ist richtig und sinnvoll, dass man sich gegenseitig unterstützt. Eine Sicherstellung der gemeinsamen Ressourcennutzung ist das Ziel dieser Initiative. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich glaube, damit eigentlich schon alles beantwortet und hoffentlich die Aufregung etwas gemildert zu haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich beantworte trotzdem jetzt noch einzeln all Ihre Fragen, weil ich davon ausgehe, dass Sie sich das von mir erwarten. (Ruf bei der SPÖ: Allerdings!) Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt die teilweise etwas technischen Antworten vorlesen werde.
Zur Frage 1:
Am Pilotprojekt beteiligten sich das Bundesministerium für Landesverteidigung – zugleich Projektleitung des Projekts Fuhrparkmanagement –, das BMDW, das BMI und mein Ressort. Die Beteiligung am Pilotprojekt erfolgte durch die Ressorts auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, Effizienz und Effektivität zu steigern. Es ist notwendig, dass die Ressorts ihre Tätigkeit rasch und effizient erbringen können und auf ihre Kernaufgaben fokussiert sind. Durch ein zentralisiertes modernes Fuhrparkmanagement wird diese Herausforderung unterstützt.
Zur Frage 2:
Der Ballhausplatz, zugleich Sitz des Bundekanzleramts, ist zentraler Standort im politischen und administrativen Geschehen. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass mein Ressort an diesem bedeutenden Projekt teilnimmt und mit gutem Beispiel vorangeht.
Zur Frage 3:
Alle Bundesministerien stellen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Mix an Transportmitteln zur Verfügung, um ihrem Mobilitätsbedarf gerecht zu werden. Vorrangig ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel vorgesehen, in Ausnahmefällen kommt es auch zum Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen. Das Bundeskanzleramt hat derzeit sechs Dienstkraftfahrzeuge, die für den Bundeskanzler, die Frau Bundesministerin, den Herrn Bundesminister sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts zur Verfügung stehen. Bei einem Fahrzeug handelt es sich um ein Elektroauto, welches im Frühjahr 2018 angeschafft wurde.
Mein Ressort hat dabei eine Vorbildfunktion im Bund im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes inne. Zukünftig werden im zentralen Fuhrparkmanagement verstärkt Fahrzeuge mit umweltschonenden Antriebsformen eingesetzt.
Zur Frage 4:
Nach dem derzeitigen Projektstand werden die vorhandenen Dienstfahrzeuge des Bundeskanzleramts in das zentrale Fuhrparkmanagement übergeführt.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich für Dienstfahrten zur Verfügung stehen. Im Bundeskanzleramt gehen wir davon aus, dass zwischen 30 und 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Funktionen das Service nutzen werden. Selbstverständlich richtet sich die Inanspruchnahme, wie generell üblich, nach den Erfordernissen des Dienstes.
Zur Frage 9:
Die Verrechnung von Taxikosten für Bedienstete des Bundeskanzleramtes wird wie bisher über das Ressort erfolgen.
Zur Frage 10:
Für den Echtbetrieb müssen grundsätzlich keine neuen Dienstkraftfahrzeuge beschafft werden, sondern die vorhandenen Fahrzeuge werden aus den einzelnen Ressorts in den gemeinsamen Fuhrpark überstellt. Es wird jedoch angemerkt, dass diese Analysen derzeit noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Die Kostensätze werden derzeit ebenfalls im Projektteam analysiert und erstellt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die sechs Fahrzeuge (Ruf bei der SPÖ: Sechs Fahrzeuge?!) – sechs Fahrzeuge, ja, also zumindest was die Fragen 11 und 12 betrifft, ja – werden über eine Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH abgerufen, das bedeutet, dass alle vergaberechtlich geltenden Vorschriften eingehalten wurden. Im Pilotbetrieb wird pro Fahrzeug ein durchschnittliches monatliches Leasinggeld in der Höhe von rund 500 Euro anfallen.
Zur Frage 13:
Für das Pilotprojekt werden keine neuen Kraftfahrer im Bundesdienst angestellt. Im Jahr 2018 belaufen sich die Personalkosten auf rund 45 000 Euro pro Kraftfahrer im Bundeskanzleramt.
Zur Frage 14:
Selbstverständlich nahmen ökologische Überlegungen eine zentrale Rolle im Projekt ein. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der jedes Ressort seine eigenen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sowie Kraftfahrzeuge bereitstellt, sollen durch die gemeinschaftliche Nutzung der Fahrzeuge Synergieeffekte und klimafreundliche Auswirkungen erzielt werden. Auch sollen bisherige Dieselkraftfahrzeuge gegen Elektro- und Hybridmodelle, die für die Umwelt schonender sind, dort, wo es möglich und sinnvoll ist, ersetzt werden.
Natürlich wurden und werden auch die bestehenden Mobilitätsbedürfnisse kritisch hinterfragt. Es sollen nur dann Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool verwendet werden, wenn eine Fahrt nicht durch öffentliche Verkehrsmittel oder ein Weg zu Fuß verrichtet werden kann. Es werden auch Fahrscheine zur Verfügung gestellt.
Zur Frage 15:
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem Projekt um ein Vorhaben, bei dem die Bündelung von Ressourcen, die in den einzelnen Ministerien bereits vorhanden sind, im Vordergrund steht. Dabei werden interne Synergieeffekte genutzt und die Effizienz gesteigert. Unter diesem Gesichtspunkt waren auch keine Gespräche mit externen Interessenvertretungen notwendig.
Abseits der Fragen im Detail: Wir werden natürlich sehr genau prüfen, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitzenpositionen, die schon lange dem öffentlichen Dienst angehören und in der Zeit der Vorgängerregierung zu ihrer Tätigkeit berufen wurden, die Dienstfahrzeuge vielleicht überbordend verwenden. Wir hoffen aber, dass das nicht der Fall ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.15
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank für die aufklärende Beantwortung.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Rösch: Na die Gratulation wird ja nicht so lange dauern!)