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Bundesrat Anton Froschauer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Hochgeschätzter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bun­desrates! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Da das Symbole-Gesetz vorhin schon sehr, sehr kontroversiell und vor allem sehr emotionell diskutiert wurde, möchte ich zum ursprünglichen Zweck des Gesetzes zurückkommen. Es geht hier um eine Ab­änderung, um eine Erweiterung eines Gesetzes, das noch sehr jung ist – 2014 entwi­ckelt, 2015 in Kraft getreten.

Wo hat es eigentlich seinen Ursprung? – Man könnte ja sagen, terroristische Bedro­hung hatten wir bereits in den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts. Ich er­innere an die Rote Armee Fraktion, Brigate Rosse, ich erinnere an den militärischen Teil der PLO, der Palästinensischen Befreiungsorganisation.

Das war damals deutlich anders. Mittlerweile sind wir mit Formen des Terrorismus kon­frontiert, die in der Gesellschaft weiterentwickelt werden, wo in der Gesellschaft mitten in Europa rekrutiert wird. Symbole, Gesten, Erkennungszeichen hat es zum damaligen Zeitpunkt bereits gegeben, mittlerweile wird aber damit ein Selbstverständnis und Selbst­bewusstsein dieser terroristischen Organisationen transportiert, mittlerweile wird über diese Symbole und Gesten diese gemeinsame Erkennung vorangetrieben. Daher ist es wichtig, dem Einhalt zu gebieten.

Wenn Kollege Weber die Hoffnung daran knüpft, dass wegen dieses Gesetzes das Us­taschatreffen in Kärnten nicht mehr stattfinden wird können, muss ich dir die Hoffnung nehmen, Herr Kollege. Es ist eines, Veranstaltungen zu unterbinden, und es ist ein an­deres, Zeichen, Symbole und Gesten zu unterbinden. Das sind zwei Paar Schuhe. (Bundesrätin Dziedzic: Das ist eine Frage der Definition!) – Nein, es ist keine Frage der Definition. Frau Kollegin, wenn Sie vorher zugehört hätten, wüssten Sie, ich habe versucht, die Genesis anzusprechen, nämlich dass sich hier die Formen des Terroris­mus und die Formen, wie rekrutiert wird, massiv verändert haben. (Bundesrat Steiner: Sie hat es nicht verstanden!) Rekrutiert wird mittlerweile mitten in unserer Gesellschaft. Das hat sich massiv verändert.

Es ist auch der Vorwurf erhoben worden, dass es bei dieser Liste um Willkür geht. Es ist ganz eindeutig festgelegt, dass es sich um terroristische Organisationen handeln muss. Grundlage dafür sind einige definitive Ausprägungen dieser Formen. Was be­deutet Terrorismus? – Terrorismus bedeutet, auf Personen Gewalt auszuüben, in den meisten Fällen auf Minderheiten oder sonstige Gruppierungen. (Bundesrätin Dziedzic: Macht das die PKK in Österreich?) – Die PKK rekrutiert, das würden Sie sehen, wenn Sie mit offenen Augen herumgehen würden.

Es geht um Tötung und Entführung von Angehörigen ethnischer, religiöser oder sonsti­ger Minderheiten. Es geht darum, Strukturen eines Staates, ob das verfassungsrecht­licher Natur ist, ob das wirtschaftlicher oder sozialer Natur ist, infrage zu stellen und zu zerstören. Das sind Ausprägungen von Terrorismus – Sie könnten hier viel lernen, Frau Kollegin, wenn Sie zuhören würden! –, und das ist die Grundlage, um diese Sym­bole zu verbieten.

Noch einmal zum Punkt Willkür: Es wird eine Ermächtigung für den Bundesminister ge­ben, diese Liste weiterzuentwickeln, weil es notwendig ist, weil sich Terrorismus wie eine Hydra permanent verändert. Grundlage dafür – und das ist definitiv im Gesetz ver­ankert – wird diese Liste sein, diese gemeinsame Liste der Europäischen Union, die je­des halbe Jahr überarbeitet und nötigenfalls ergänzt wird. Insofern halte ich das für ein wichtiges Gesetz. Es wird nicht, um noch einmal auf Kollegen Weber zurückzukom­men, alle Probleme in diesem Bereich lösen. Es ist ein Element, um Schritt für Schritt dieser Hydra Terrorismus zu begegnen. Es ist ein Element, damit man einen Straftat­bestand hat, um einschreiten zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wird das Verbotsgesetz nicht ersetzen, das bleibt aufrecht. Es wird das Abzeichen­gesetz nicht ersetzen, das bleibt aufrecht. Möglicherweise ist es notwendig, noch wei­tere Tatbestände einzuführen, um unserer Exekutive Möglichkeiten in die Hand zu ge­ben, Terrorismus und all seinen Ausprägungen – damit meine ich nicht nur, wenn es passiert, sondern auch die Entwicklung, die Entstehung und die Rekrutierung – entge­gentreten zu können.

In diesem Sinne ist diese Weiterentwicklung des Gesetzes ein guter Schritt. Ich bin überzeugt davon, dass diese Weiterentwicklung auch in kürzeren Abständen Platz greifen kann, dann, wenn es erforderlich ist. So gesehen ersuche ich um Ihre Zustim­mung zu diesem Antrag, das Gesetz zuzulassen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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