18.09
Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer! Kollegen Spanring muss ich schon eines sagen: Ich habe die Militärakademie besucht – war davor Einjährig-Freiwilliger –, habe diese absolviert, aber weder wurde uns gelehrt, dass wir beim Hantieren mit Waffen nicht denken dürfen, noch haben wir das jemals gelehrt – das möchte ich einfach nur klar sagen, das ist ein Blödsinn. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring: Sinnerfassend zuhören!) Der erste Spruch bei den Sicherheitsbestimmungen heißt: Hirn einschalten, dann die Waffe nehmen!
Mehr Waffen sind keine Garantie für mehr Sicherheit, das wissen wir mittlerweile. (Bundesrätin Mühlwerth: ... Blödsinn ...!) Dieses Märchen glauben anscheinend nur mehr die Trumps und die Waffenlobbyisten, und Ihre Studie, Kollege Spanring, kann ich nur Lockheed zuschreiben, denn solche Studien kommen in Amerika von der Waffenindustrie. Im Gegenteil: Gäbe es keine Waffen, würde es auch keine Waffenunfälle und auch keine Waffendelikte geben, das ist einmal eine ganz klare Ansage. Ich bin aber kein Träumer, und das sind wir alle nicht: Es gibt Waffen, im Privatbereich, im Exekutivbereich, es gibt auch illegale Waffen (Bundesrat Schuster: Viele illegale Waffen!), das ist so – aber gäbe es keine, gäbe es auch keine Waffendelikte. (Bundesrat Schuster: Na ja!)
Das Ziel dieses Gesetzes, das muss man schon sagen, ist nicht, dass jemand Rambo spielt, sondern Ziel ist, die höchstmögliche Sicherheit für alle Personen, für alle Österreicher, für alle Damen und Herren sicherzustellen – das ist die Intention dieser Gesetzesänderung, und nichts anderes. Da immer wieder neue Technologien entwickelt werden und auch neue Strömungen entstehen, müssen die Gesetze permanent nachjustiert und nachgeschärft werden, das ist ganz klar. Mit dieser Gesetzesänderung werden EU-Richtlinien umgesetzt und praxisbezogene Verwaltungsverfahren vereinfacht.
Ich möchte auf die Aspekte, die meine Vorredner schon angesprochen haben, nicht eingehen, sondern möchte erklären, warum wir als SPÖ da unter anderem zustimmen. Das sind zwei ganz wichtige Punkte: Der eine Punkt ist, dass im BVT-Untersuchungsausschuss herausgekommen ist, dass mehrere Personen in der extremistischen Szene Waffenpässe besitzen. Das ist ein hohes Sicherheitsrisiko: Die können sich, eine Waffe führend, in der Bevölkerung bewegen! Das ist nicht okay, deswegen auch diese Initiative. Da besteht ein erhebliches Gefahrenpotenzial gegenüber der Bevölkerung, aber auch den Exekutivkräften, wenn diese Waffen mitführen dürfen. Künftig darf also an Personen, die sich im Umfeld von kriminellen Organisationen bewegen – egal, ob ideologisch oder religiös motiviert –, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, kein Waffenpass mehr ausgegeben werden.
Der zweite Punkt wurde schon angesprochen, und zwar, dass Jägern bei der Verhängung eines vorläufigen Waffenverbots auch die Jagdkarte abgenommen werden kann. Das ist allerdings noch auszuverhandeln, denn wie wir wissen, sind ja für diesen Bereich die Landesregierungen zuständig. Ich denke aber, da könnte es durchaus eine saubere Lösung geben, es geht ja um den Sicherheitsaspekt, dass Menschen mit einer Jagdkarte über diese nicht zu einer weiteren Waffe kommen. Es geht da vor allem um den Bereich der häuslichen Gewalt, da ist das ein enormer Schutz und eine gute Initiative, die von uns eingebracht wurde – danke auch da für die Zustimmung.
Der dritte Punkt, den ich anschneiden möchte, ist der psychologische Test: dass man dazu erst nach sechs Monaten wieder antreten darf und nach drei negativen Gutachten zehn Jahre gesperrt ist, ist das eine. Ich darf aber auch eines zu bedenken geben: Wir wissen, Jägerinnen und Jäger sind bestens an Waffen ausgebildet und betreffend Sicherheitsbestimmungen geschult – sie sind aber die einzige Gruppe, die vom psychologischen Test ausgenommen ist. Die Schulung an der und die Handhabung der Waffe hat aber nicht unbedingt etwas mit einer psychologischen Eignung zu tun – ich denke mir, man könnte zukünftig darüber nachdenken, ob man in diese Richtung etwas macht. Ansonsten stimmen wir dem Gesetzesvorschlag zu. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Tiefnig und Preineder.)
18.15
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu den Ausführungen von Bundesrat Wanner hat sich Herr Bundesrat Andreas Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte.