19.36

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Der Zivildienst ist zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte, und wir können stolz darauf sein, dass wir diesen Zivildienst haben, denn viele Bereiche mitten in unserer Gesellschaft könnten ohne die Arbeit dieser jun­gen Männer, die diese Arbeit mit großem Engagement leisten, nicht aufrechterhalten werden.

Viele Bereiche wären einfach auch kostentechnisch gar nicht zu bewerkstelligen, und deshalb wird der Zivildienst ja in drei Kategorien vom Bund gefördert. Ich möchte an dieser Stelle wirklich ein großes Danke an alle aussprechen, die im Zuge des Zivil­dienstes, egal in welcher Organisation, ihren Dienst an der Gesellschaft tun. Ich möch­te aber auch sagen, dass laut jetzigem Gesetz, und das wird auch beibehalten, Zivil­diener vorrangig zu den Rettungsorganisationen und zu den Katastrophenschutzein­richtungen zugewiesen werden. Das ist notwendig und das ist richtig, denn dieses Sys­tem ist – unabhängig vom Zivildienst – eines, wofür wir europaweit beneidet werden. Da ich fast zwei Jahre in Frankreich gelebt habe und auch ganz am Beginn meiner Zeit als Staatssekretärin von einem französischen Fernsehsender besucht und auch über unseren Zivildienst interviewt wurde, kann ich das aus eigener Erfahrung sagen.

Von dieser Stelle aus also ein großes Danke an alle Zivildiener. Was viele nicht wis­sen, wir haben es am Beispiel Bundesrat Stögmüller erfahren: Ganz viele von denen, die den Zivildienst machen, bleiben auch freiwillig dabei, und das ist unser Zusammen­halt in unserer österreichischen Gesellschaft, dieses Freiwilligenwesen, dieses ehren­amtliche Engagement – das gibt es woanders selten anzutreffen. (Allgemeiner Beifall.) Danke, das ist einen Applaus wert.

Der Grund für diese Zivildienstgesetz-Novelle, das möchte ich schon auch noch einmal im Detail ausführen, ist aber, dass wir einfach während der letzten Jahre – ich blicke dabei zurück bis zum Jahr 2010 – einen exorbitanten Rückgang an wehrpflichtigen jun­gen Männern hatten. Es ist ein Rückgang von knapp 40 000 im Jahr 2010 auf knapp 31 000 im Jahr 2017 zu verzeichnen, und 45 Prozent dieser jungen Männer absolvie­ren den Wehrersatzdienst, also den Zivildienst.

Im letzten Jahr, die Zahl ist schon genannt worden, sind es knapp 15 000 gewesen, genau 14 907, im heurigen Jahr, die Zahlen sind jetzt recht aktuell, sind es exakt 14 591. Die Zuweisung erfolgt, wie gesagt, vorrangig an Rettungs- und Katastrophen­schutzeinrichtungen.

Grund für diesen Rückgang ist aber nicht nur, dass weniger von denen, die zur Stel­lung gehen, tauglich sind, sondern es sind vor allem die geburtenschwachen Jahrgän­ge. Meine Damen und Herren! Ich oder wer immer dann für Zivildienst zuständig ist, wird damit in den nächsten acht bis zehn Jahren zu kämpfen haben, das ist ein leichtes Auf und Ab auf niedrigem Niveau.

Ich bin heute auch in einer Tageszeitung mit einem Zitat präsent, ich habe gesagt, ich kann keine jungen Männer produzieren. Ja, ich habe einen dazu beigesteuert, in einem geburtenschwachen Jahrgang, 2001, der kommt erst zur Stellung. (Heiterkeit.) Ich kann aber diese jungen Männer nicht herzaubern, deshalb habe ich gesagt, wir müs­sen beim Gesetz ansetzen, wir müssen den Zivildienst attraktiver machen, wir müssen dafür sorgen, dass sich die jungen Männer dafür interessieren, und wir müssen ihnen auch etwas mitgeben, denn sie leisten für diese Gesellschaft sehr viel.

Hier, Herr Bundesrat, kommt auch das Onlinetool ins Spiel. Es geht darum, den Men­schen etwas mitzugeben, denn jeder hat etwas davon, wenn er vom Funktionieren des Rechtsstaates, wenn er von der Geschichte Österreichs etwas weiß. Nicht jeder kommt aus der Schule mit Matura, sondern viele steigen früher aus, gehen in eine Lehre, und wir wissen auch: Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung festigt das Wissen.

Was geben wir ihnen mit? – Um das auch zu sagen: Dieses Onlinetool ist für die, die in der Schule schon die entsprechende Bildung mitbekommen haben, innerhalb kürzester Zeit, nämlich weniger Stunden, wahrscheinlich einer Stunde, absolvierbar, und dann wird es in die Leistungsbilanz aufgenommen. Das ist ein kleiner Beitrag, aber etwas, was wir ihnen mitgeben können. Jeder, der bei der Rettung Dienst gemacht hat, weiß, dass man auch den Sanitäter absolviert und auch das etwas ist, was man mitgeben kann. Darum geht es mir!

Wenn ich beim Onlinetool bin, dann bleibe ich beim Onlinetool für die Ausbildner. Gro­ße Organisationen wie Rettungsorganisationen, das Rote Kreuz, Samariter, Johanni­ter, werden kein Problem damit haben, ihre Ausbildner dieses Onlinetool absolvieren zu lassen; überhaupt kein Problem, die sind geschult. Aber wir haben rund 1 700 Orga­nisationen, die Zivildiener anfordern können. In kleinen Organisationen ist es über­haupt nicht selbstverständlich, dass es einen kompetenten Ansprechpartner für die Zi­vildiener gibt, der auch weiß, was Sache ist und wie man Zivildiener berät.

Ich komme noch zu einem Punkt, den Sie auch angesprochen haben, nämlich den 24 Tagen Krankenstand, nach denen dann die Unterbrechung des Zivildienstes pas­siert. Ja, es ist richtig, wir wollen damit auch Missbrauch verhindern. Sehr viele von den jungen Männern sind unglaublich engagiert! Es gibt aber immer wieder negative Ausnahmen, die dann mit Kettenkrankenständen – einen Tag wieder in der Organisa­tion – einfach lange Zeit nicht da sind, de facto der Organisation nicht zur Verfügung stehen. Deshalb diese Unterbrechung nach 24 Tagen – aber nicht, wenn sich der Zivil­diener im Rahmen des Zivildienstes verletzt hat. Das gilt nur dann, wenn es außerhalb des Zivildienstes geschieht oder zu Erkrankungen kommt. Also das ist auch etwas, wo man ganz genau hinschauen muss und die Intention des Gesetzes, in dem Fall der Än­derung, berücksichtigen muss.

Eines noch zum Onlinetool: Es wird ab 1.7. zur Verfügung stehen. Und zwar müssen nicht die Zivildienstorganisationen die Zivildiener ausbilden, sondern die Zivildienst­serviceagentur stellt die Inhalte auf der Homepage zur Verfügung. Es ist auch – und das sage ich auch dazu – eine Lex imperfecta, denn wenn ein Zivildiener dieses On­linetool nicht absolvieren möchte, gibt es dafür keine Konsequenz, keine negative Kon­sequenz.

Es ist also ein Angebot, und ich sage Ihnen ganz offen: Als für den Zivildienst zu­ständige Staatssekretärin sehe ich hier eine große Chance, dass man einfach rund 14 500 – auf dem Niveau wird es etwa bleiben – junge Männer dazu bringt, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen, mit dem Gesetzwerdungsprozess auseinanderzu­setzen und hier dann auch einen Nachweis für sich selbst mitzunehmen.

Alles in allem kann ich nur sagen: Es ist jetzt ein attraktiveres, moderneres Gesetzge­bungswerk für den Zivildienst. Ich danke auch für die breite Unterstützung. Ich war jetzt fast ein bisschen überrascht davon, dass es hier sozusagen Gegenstimmen und Ge­genmeinungen gibt, weil das im Nationalrat einstimmig durchgegangen ist – aber ja, klar. Ich danke Ihnen für die Unterstützung, und ich bitte Sie auch hier um eine breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

19.43