12.00

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherIn­nen daheim vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Zwei wichtige Punkte der heute zu beschließenden Änderung des Landarbeitsgesetzes und des Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetzes gleich zu Beginn, nämlich erstens die Flexibilisierung der Arbeits­zeit, ihre Umsetzung auch im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, und zweitens die Erstattung von Internatskosten für Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft.

Worum geht es bei dieser Änderung, dieser Flexibilisierung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft? – Es hat dazu meines Wissens eine sozialpartnerschaftliche Einigung zwischen der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer gegeben. Es liegt also eine Änderung, eine Novellierung vor, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh­mern einvernehmlich verhandelt wurde. Soweit mir bekannt ist, ist nur die Gewerk­schaft damit nicht einverstanden.

Ich glaube, es gibt mündige Arbeitnehmer. Mir kommt immer so vor, wenn die Unternehmer da - - So wie es in der Landwirtschaft ist: Da arbeiten oft Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann), und ich glaube, das funktioniert, und auf diesem sozialpartnerschaftlichen Weg sollte das ebenso funktionieren – und das tut es mit dieser Änderung auch. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ziel ist die Angleichung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im land- und forstwirt­schaftlichen Bereich an das Arbeitsrecht im gewerblichen Bereich, um eine möglichst gleichförmige Lösung auch für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Im Hinblick auf die Flexibilisierung, den 12-Stunden-Tag, die 60-Stunden-Woche, war in diesem Bereich schon bisher einiges möglich und auch notwendig, vor allem, wenn es darum geht, die Ernte noch einzubringen, bevor das Wetter umschlägt.

Weitere positive Veränderungen und damit Verbesserungen, die vorgenommen wur­den und von denen ich ein paar erwähnen möchte, sind der Kündigungsschutz bei Fehlgeburten, die Schaffung eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Lohnabrechnung, Transparenz bei der Anmeldung zur Sozialversicherung und die Wiedereingliederungs­teilzeit, worunter man die Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent nach einem längeren Krankenstand von über sechs Wochen versteht. Dies ist aber kein Teilkrankenstand; die Wiedereingliederungsteilzeit dient dazu, bei voller Arbeitsfähig­keit die Möglichkeit zu nutzen, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag sanfter zu gestalten.

Zur Erstattung der Internatskosten ist noch zu sagen, dass die Lehrlinge in der gewerblichen Wirtschaft diesen Bonus bereits nutzen können. Die Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft bekommen diese wichtige Zusatzleistung rückwirkend ab dem 1.1.2018 erstattet. Beantragen kann man den Kostenersatz bei der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Mit der Erstattung der Internatskosten für Landwirtschaftslehrlinge wird ein weiterer wichtiger Schritt dahin gehend gesetzt, dass die Lehre eine Aufwertung erfährt. Meiner Meinung nach werden wir noch weitere Schritte brauchen, um zu zeigen, dass uns die Lehre wichtig ist, dass sich Lehre bezahlt macht, dass wir das Handwerk und die dafür notwendigen Lehrberufe weiter fördern und wertschätzen, um auch in Zukunft die Facharbeiter zu haben, die wir brauchen.

Ich bedanke mich für die Reformierung und Modernisierung dieses Gesetzes und ersuche um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.04