12.06

Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Ausländerbeschäftigungs­gesetzes ist die Zielsetzung der Regierung verbunden, die Möglichkeit zu schaffen, durch geänderte Kriterien Arbeitskräfte aus Drittstaaten nach Österreich zu holen bezie­hungsweise holen zu können. Dies soll durch eine ausgeweitete Mangelberufs­liste, die erstellt wurde und mit 1. Jänner in Kraft treten soll, erfolgen.

An sich geht es um die Änderung des Punktesystems für die Zulassungskriterien von Schlüsselkräften. Die Rot-Weiß-Rot-Karte regelt die Zuwanderung qualifizierter Dritt­staats­angehöriger nach Österreich nach einem kriteriengeleiteten Modell. Um eine Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten, muss man eine bestimmte Mindestpunkteanzahl erreichen. Es ist nun vorgesehen, die erforderliche Punkteanzahl zu verändern, um eine breitere Möglichkeit zu schaffen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit weniger fachlich-beruflicher Qualifikation nach Österreich zur Arbeit zu holen.

Waren bisher die hohen fachlichen Qualifikationen und das Gehalt harte Kriterien bei der Beurteilung von Schlüsselkräften, so ist nun eine Schwerpunktverlegung zu den Sprachkenntnissen und der allgemeinen Berufserfahrung erfolgt. Damit ist es in Zukunft leichter, mehr Schlüsselkräfte ohne entsprechende fachliche Qualifikation nach Österreich zu holen. Die Kriterien werden vom AMS anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft und bewertet.

Der vorliegende Abänderungsantrag bedeutet die Ausweitung der Mangelberufsliste. Es geht um die Erweiterung der Berufslisten und vor allem um deren Regionalisierung. Sechs Bundesländer haben bereits zusätzliche Berufe eingemeldet. Aufgrund dieser Ländermangelberufsliste dürfen künftig bis zu 300 Personen mehr ins Land geholt werden, da es keine Beschränkungen gibt.

Dem FacharbeiterInnenmangel kann nur durch die Lehrlingsausbildung von jungen Menschen begegnet werden. Es bedarf einer Aufwertung des Rufes der Lehre, und es braucht zweifellos genügend Betriebe, die auch Lehrlinge ausbilden. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Änderung im Ausländerbeschäftigungsgesetz soll dazu dienen, jedes Jahr mehr Fachkräfte aus Drittstaaten nach Österreich holen zu können. Die Auswirkung dieser Maßnahme wird sein, dass es in gewissen Berufsgruppen wahrscheinlich zu einem massiven Lohndumping kommen wird.

Ein wesentlicher Faktor sind natürlich auch die Arbeitsbedingungen in manchen Branchen. Köchinnen und Köche stehen nun zum Beispiel auch auf der Mangel­berufs­liste. Es ist kein Geheimnis, dass die Arbeitsbedingungen im Tourismus, in der Gastro­nomie oft sehr schwierig sind: schwere körperliche Arbeit, ausgedehnte Arbeitszeiten, schlechte Bezahlung. Verschärft wurde die Situation noch durch die Veränderungen im Arbeitszeitgesetz. Die Ruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie wurden verkürzt, was nicht zur Attraktivierung der Berufe in der Gastronomie beiträgt. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Grunde ist diese gesetzliche Änderung wieder eine arbeitnehmerfeindliche Maß­nahme, die ausschließlich die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und Unternehmern und Unternehmerinnen bedient.

Es braucht gute Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein qualifiziertes Lehrlingsangebot, das junge Menschen zu den dringend benötigten Fachkräften der Zukunft ausbildet. Das müsste gewährleistet sein, und erst dann könnten wir diesem Antrag unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.10

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ing. Rösch. Ich erteile dieses. (Ruf bei der SPÖ: Jetzt kommt dieselbe Rede wie vorher! – Bundesrätin Mühlwerth: Nein, bei uns werden die Reden ja nicht vorgeschrieben, wir schreiben sie ja selber!)