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Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätztes Präsidium! Herr Vizekanzler! Frau Bundesminister! Geschätztes Plenum! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf Sie jetzt nach der Abschiedsrede des Kollegen wieder in die Nie­derungen der Tagesordnung und zum letzten Redebeitrag zu diesem Tagesordnungs­punkt zurückholen.

Die eigene Selbstbestimmung vor allem in medizinischen Angelegenheiten scheint für die heutige Gesellschaft immer wichtiger zu werden. Jeder hat den Wunsch, über die Durchführung seiner medizinischen Behandlung selbst entscheiden zu können. Solan­ge die Möglichkeit besteht, diesen Wunsch einem Arzt/einer Ärztin in irgendeiner Weise mitteilen zu können, stellt dies kein Problem dar. Die Schwierigkeiten und vor allem die Ängste der Menschen kommen erst bei dem Gedanken: Passiert mit mir das, was ich gerne möchte?, wenn sie sich nicht mehr artikulieren können.

Die moderne Medizin eröffnet erfreulicherweise laufend eine Reihe von Behand­lungsmethoden, zu denen auch eine Menge von lebensverlängernden Maßnahmen gehören. Dies kann dazu führen, dass Menschen Angst haben, in eine Situation zu geraten, die sie selbst nicht mehr kontrollieren können. Darum wollen immer mehr Menschen ihren eigenen Willen in Form einer Patientenverfügung zum Ausdruck bringen.

Die Patientenverfügung ermöglicht das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein. Die Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes ist daher sehr zu begrüßen. Vor allem die Verlängerung der Gültigkeit von fünf auf acht Jahre und die Zurverfügungstellung in Elga ist sehr positiv zu bewerten, denn im Notfall werden die wenigsten ihre Patien­tenverfügung bei sich haben, wenn es zu einem Ereignis kommt. Durch die Aufnahme von Patientenverfügungen in Elga kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin im Ernstfall sofort Erkenntnisse über den Willen des Patienten erlangen, auch wenn dieser nicht mehr in der Lage sein sollte, sich selbst dazu zu äußern.

Der Patient/die Patientin muss die Kosten für die Errichtung der Patientenverfügung tragen. Dieselben Kosten fallen auch bei der Erneuerung der Patientenverfügung an. Wermutstropfen dabei ist, dass bei der Novellierung des Gesetzes nicht die zentrale Empfehlung der parlamentarischen Enquete-Kommission umgesetzt wurde, nämlich die finanzielle Entlastung der Patientinnen und Patienten bei der Errichtung der Patientenverfügung. Nach der derzeitigen Regelung werden nur Aufklärungsgespräche von der Krankenversicherung abgedeckt, wenn Patientinnen und Patienten bereits erkrankt sind. Die Patientenverfügung sollte aber auch die Absicherung eines eigenen Willens vor Eintritt einer Krankheit sein.

Bedauerlicherweise fand der Entschließungsantrag der SPÖ auf Kostenübernahme durch den Bund im Nationalrat keine Zustimmung, denn auch Menschen mit geringem Einkommen sollten ein Recht auf diese Selbstbestimmung haben. Wir sprechen hier von Kosten für ein ärztliches Aufklärungsgespräch in der Höhe von 50 bis 150 Euro und von Notarkosten von 250 bis 300 Euro. Dies sind Beträge, Frau Minister, die sich jene Österreicherinnen und Österreicher schwer leisten können, von denen Sie be­haupten, mit 150 Euro im Monat auskommen zu können.

Da es sich hierbei jedoch generell um eine sinnvolle Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes handelt, stimmen wir dieser zu. (Beifall bei der SPÖ.)

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