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Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister, auch von meiner Seite herzlich willkommen! Geschätzte Damen und Herren! In Verhandlung steht hier die rechtliche Grundlage für die Direktwahl zum Europäischen Parlament. Wir wählen schon nächstes Jahr Ende Mai, und ich kann mich dem vorher Gesagten nur anschließen. Auch ich hoffe natürlich, dass sehr viele von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und dieses demokratische Mittel nutzen und wählen gehen.

Für Österreich selbst heißt das, dass wir eine Wahl durchzuführen haben. Wir sind da aber gut aufgestellt, alle unsere Rechtsnormen passen, wir müssen nichts ändern.

Was mir wichtig dabei ist, ist, dass all jene hier gelobt werden und ihnen Dank ausgesprochen wird, die dann die Wahl tatsächlich durchführen, insbesondere die Wahlbeisitzer, insbesondere die Ehrenamtlichen, insbesondere die Behörden und die Beamten, die doch sehr viel Zeit investieren müssen, zum Beispiel Wahlzettel vor­bereiten müssen, Wahlzettel drucken müssen, Briefwahlkarten vorbereiten und ver­schicken müssen und eben dafür Sorge tragen müssen, dass die Wahlen rechts­konform durchgeführt werden. – Danke dafür.

Zudem hoffe ich, dass in den anderen EU-Staaten natürlich auch in hohem Maße vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist eine gesamteuropäische Wahl, und da denke ich, dass es sehr wichtig ist, dass in allen Ländern eine hohe Wahlbeteiligung gegeben ist. Negativ war leider beim letzten Mal, dass es Länder gegeben hat, in denen die Wahlbeteiligung bei lediglich 20 Prozent gelegen ist. Das ist schade, weil da doch ein gesamteuropäisches Ziel erreicht werden sollte und doch irgendwie der Gesamtwille der europäischen Bevölkerung, der EU-Bevölkerung, zum Ausdruck kommen soll.

Abschließend: Von uns gibt es natürlich Zustimmung. Ich hoffe, dass sehr, sehr viele vom Wahlrecht Gebrauch machen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Koller, Weber und Stögmüller.)

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