20.05

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Ich möchte auch zu diesem aus unserer Sicht eher wenig erfreulichen Gesetz sprechen. Mit dem Studenten­heim­gesetz hatte man sich eigentlich eh einen Gesetzestext ausgesucht, der einiges an Korrekturbedarf gehabt hätte – so weit, so gut. Nach Korrekturen hätte nämlich dieses Gesetz endlich einmal auch wirklich den Namen Gesetz verdient gehabt.

Problematisch ist jener Teil, wonach es erst ab 30 HeimbewohnerInnen rechtlich möglich ist, eine Heimvertretung zu wählen. Eine solche Vertretung ermöglicht nicht nur die Teilhabe der BewohnerInnen, sondern würde auch im Falle eines Problems den HausbesitzerInnen zugutekommen, denn der Dialog muss ja vor allem bei Vertragsparteien immer im Vordergrund stehen. Mit diesem Gesetz allerdings wird es den Eigentümern ermöglicht, genau dieses Recht zu verwehren. Das würde also unse­ren demokratischen Anspruch verfehlen.

Die andere Sache ist, dass Wohnen nicht nur für Studierende aktuell immer teurer wird. Gerade meist prekär lebende Menschen und Studierende bekommen diese Realität immer öfter zu spüren. Obwohl sie die Tendenzen der steigenden Preise kennt, kümmert sich die Bundesregierung unserer Meinung nach nicht um diesen Teil der Gesellschaft. Wozu soll das führen? – Zu mehr prekär lebenden Menschen. Das Sicherheitsgefühl der Menschen wird sich dadurch auch nicht erhöhen – im Gegenteil!

Die Bundesregierung sollte endlich anfangen, den Spaltungstendenzen in unserer Gesellschaft aktiv entgegenzuwirken, und das hat auch etwas mit Wohnen und für StudentInnen etwas mit Studierendenwohnungen zu tun. Man soll sich dafür nicht in die unsichtbaren Hände der Märkte begeben. Deswegen werden wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen.

20.07

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen von Bundes­rätIn­nen liegen dazu nicht vor.

Der Herr Bundesminister gelangt nun zu Wort. – Bitte schön.