20.07

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Angesichts der fortgeschrittenen Zeit wollte ich die Diskussion nicht in die Länge treiben, aber, Herr Stögmüller, Sie verlangen von mir abermals eine Richtigstellung.

Sie, Herr Krusche, haben das sehr gut erklärt: Es geht um ein Gesetz und nicht um die anderen Dinge, die nicht im Gesetz stehen. Die Frage der Verteuerung des Wohn­raums, welche durch eine zu geringe Wohnbauleistung in den letzten Jahren und eine deutliche demografische Steigerung bedingt ist, ist eine Sache, ist ein Faktum, aber das hat nichts mit diesem Gesetz zu tun.

Herr Stögmüller und auch Frau Gruber-Pruner, ich möchte betonen, wir haben den Diskussionsprozess nicht alleine, nicht autistisch im Haus durchgeführt, sondern haben das mit der Bundes-ÖH, die, glaube ich, von der VSStÖ getragen wird, durchgeführt. (Bundesrat Stögmüller: Gras!) Wir sind zu einem Konsens gekommen und haben das in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Ich sage daher ganz offen: Ich bin verwundert, dass hier nun gar kein breiter Konsens entsteht, weil es letztlich ein breiter Konsens der Verhandlungspartner war.

Gerade im Bereich des Kündigungsschutzes bringt dieses Gesetz einen ganz klaren Fortschritt, weil die Kündigungsgründe taxativ aufgezählt werden. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es müssen ganz gewichtige Gründe sein, damit es zu einer Kündigung kommen kann.

Das Gesetz ist in der Tat – Herr Krusche, Sie haben das sehr schön dargestellt – ein Fortschritt für die Studierenden. Es schafft mehr Rechtssicherheit für das Wohnen und auch eine Klarheit im Bereich des studentischen Wohnens. Ich kann abermals nur werben und um Aufklärung bitten, denn das Gesetz ist ein Fortschritt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.09