Präsident Ingo Appé: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mit­glieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgege­benen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit von Mitgliedern des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ im Falle der Zustimmung, mit „Nein“, wenn keine Zustimmung erfolgt. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabeti­scher Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Wagner geben die BundesrätInnen ihr Stimm­verhalten mündlich bekannt.)

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Präsident Ingo Appé: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Stimmenauszählung kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.21 Uhr unterbrochen und um 14.22 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Ingo Appé: Ich nehme somit die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei 61 abgegebenen Stimmen 40 „Ja“-Stimmen und 21 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Ein Beschluss, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bun­des-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Aschenbrenner;

Bader, Berger-Grabner, Bernard, Brunner, Buchmann;

Dziedzic;

Ecker, Eder-Gitschthaler, Ess;

Froschauer;

Gfrerer;

Hackl, Holzner;

Köck, Krusche;

Längle;

Mattersberger, Mühlwerth;

Neurauter;

Ofner;

Pisec, Preineder;

Raggl, Raml, Rösch;

Samt, Schererbauer, Schulz, Schuster, Schwindsackl, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser, Stögmüller;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kahofer, Kaske, Koller;

Lancaster, Leitner;

Novak;

Posch-Gruska, Prischl;

Reisinger;

Schabhüttl, Schennach, Schumann;

Wanner, Weber;

Zaggl.

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Präsident Ingo Appé: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „5-Punkte-Plan für mehr Öko­strom“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit, der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Bader, Mühlwerth, Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „die zukünftigen Verhand­lungen über den Ausbau der erneuerbaren Energie“ vor. Ich lasse über diesen Ent­schließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit, der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 258-BR/2019)