15.06

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen und ZuhörerInnen hier auf der Galerie und zu Hause vor dem Fernseher! Bei der gegenständlichen Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung geht es um unterschiedliche Themenbereiche. In einigen Bereichen haben wir sicherlich Handlungsbedarf. Die Vorschläge des Unterausschus­ses Radverkehr des Verkehrssicherheitsbeirates sind in der vorliegenden Regierungs­vorlage aber nur mangelhaft, also zu wenig umgesetzt. Da spreche ich vor allem die Vorrangregeln für Radfahrer und auch die Markierung von Radfahrerüberfahrten an.

Genau anschauen muss man sich auch neue Phänomene in der Mobilität der Men­schen, ich denke dabei etwa an die rasant steigende Zahl von E-Scootern im städti­schen Bereich. Wie geht man damit in Zukunft um?

Kritisch muss auch die lange Übergangsfrist von fünf Jahren beurteilt werden, sie wird nämlich Rechtsunsicherheit erzeugen.

Es ist aber vor allem ein massiver Eingriff in Gewohnheitsrecht geplant, den wir nicht mittragen können, und zwar ganz einfach deshalb, weil dieser Eingriff unserer Meinung nach die Verkehrssicherheit nicht erhöhen, sondern eher gefährden wird. Ich spreche hier vom Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen. Das geltende Recht ist über viele Jahre, ja, Jahrzehnte, wenn man so will, in Fleisch und Blut übergegangen. Wenn man da jetzt künstlich eingreift, wächst mit der Unsicherheit auch das Gefährdungspoten­zial. Das ist der eigentliche Knackpunkt, warum wir, warum die SPÖ hier nicht mitstim­men kann.

Gleich eines vorweg: Wenn Sie uns hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, etwa auch Blockadepolitik oder parteipolitisches Stimmverhalten vorwerfen sollten, dann geht das ganz sicher ins Leere. Ich sage Ihnen auch gleich, warum: Wir sind nämlich mit unserer Haltung und unserer Meinung nicht allein, wir ha­ben da Verbündete. Hochrangige Vertreter der Automobilklubs, des ÖAMTC, des Ar­bö – es sind der Chefjurist und der Generalsekretär hier genannt –, sehen diese Ent­wicklung ebenfalls äußerst kritisch. Eine abweisende Stellungnahme gibt es darüber hi­naus noch von der Bundesarbeitskammer. Sie alle sind wie die SPÖ der Meinung, dass das Rechtsabbiegen bei Rot die Unfallgefahr ganz im Allgemeinen erhöhen wird, vor allem aber für bestimmte Verkehrsteilnehmer, nämlich Fußgänger und Radfahrer, und da insbesondere für seh- und hörbehinderte Verkehrsteilnehmer.

Rechtsabbiegen bei Rot ist also kein brauchbarer Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern doch eher ein populistischer Denkansatz, der die Menschen auf den Straßen verunsichern und im schlimmsten Fall auch gefährden wird. (Bundesrat Steiner: In Deutschland gibt es das!) Es ist auch keine geeignete Maßnahme, um die Flüssigkeit des Verkehrs spürbar zu steigern. Da gäbe es durchaus wichtigere und bessere Möglichkeiten wie etwa den unverzichtbaren schnelleren Ausbau des öffentli­chen Verkehrs (Bundesrat Steiner: Das ist Landeskompetenz!) oder andere Baustel­len, die bearbeitet werden müssten. Dabei denke ich in erster Linie an die Rettungs­gasse, die natürlich sinnvoll ist, aber noch nicht so funktioniert, wie man sich das wünscht. Ganz genau dort sind diese Lösungen zu suchen!

Die Verkehrsregeln nun an durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen zu ändern ist ei­ne äußerst sensible Materie, da sind Experimente absolut unangebracht. Über Jahr­zehnte gewachsene Klarheit und Vertrautheit gingen nämlich damit verloren, deshalb: Hände weg vom Rechtsabbiegen bei Rot! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Verkehrsstatistik zeigt einen positiven Trend: 400 Verkehrstote im Jahr 2018, das ist der absolute Tiefststand im Zehnjahresvergleich – und trotzdem, Sie werden mir zu­stimmen, sind es 400 Tote zu viel. Tun wir also alles Notwendige, um diesen positiven Trend fortzusetzen!

Die Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot, alle Rechtsnormen in Bezug auf den Stra­ßenverkehr haben sich diesem Prinzip unterzuordnen. Deshalb wird die SPÖ dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.11

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Gerd Krusche zu Wort. Ich erteile es ihm.