15.12
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuseher hier und zu Hause! Diese Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet ja mehrere einzelne Punkte, und ich habe mir eigentlich gedacht, als Zweitredner brauche ich das nicht mehr zu erklären, weil sich die Zuseher jetzt ohnehin schon auskennen, da das schon ausgeführt worden ist. Dem ist nicht so, deshalb ganz kurz dazu, worum es bei dieser Novelle eigentlich geht.
Es geht im Wesentlichen um das Reißverschlusssystem am Ende des Radfahrstreifens, bei dem der Radfahrer bisher Nachrang hatte und bei dem er sich in Zukunft im Reißverschlusssystem – so, wie wir es auch im Autoverkehr schon gewohnt sind – in den Fließverkehr einordnen soll.
Es geht um eine gemeinsame Überfahrt von Radfahrern und Fußgängern. Bisher war es ja so, dass diese nur getrennt und nebeneinander haben existieren dürfen – der klassische Zebrastreifen für die Fußgänger und die weißen Querstreifen für die Radfahrer. Das ist häufig auch aus Platzgründen problematisch, deshalb beschließt man jetzt eine sehr sinnvolle Regelung, indem rechts und links vom Zebrastreifen diese weißen Querbalken als Bodenmarkierungen angebracht werden und die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer dann klar ist.
Ein ganz wichtiger Punkt für unsere Kinder ist auch, dass man den Radfahrausweis, für den die Prüfung meistens im Klassenverband in der vierten Klasse Volksschule gemacht wird, in der Vergangenheit erst mit zehn Jahren bekommen hat. Ein paar Kinder, die noch ein bisschen jünger waren, mussten dann bisher sozusagen mit langen Zähnen zuschauen, wenn die anderen den Ausweis bekommen haben und fahren durften, sie aber nicht, obwohl sie die Prüfung ebenfalls erfolgreich absolviert hatten. Das gehört auch der Vergangenheit an, sie werden ihn jetzt auch bekommen.
Eine weitere Änderung betrifft das Fahren mit Tretrollern und muskelbetriebenen Fahrzeugen auf Gehwegen. Da wird das Alter für die Kinder von bisher zwölf beziehungsweise zehn Jahren auf acht Jahre gesenkt und auch festgestellt, dass das Befahren von Gehwegen nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. – Das sind durchaus sinnvolle Dinge.
Jetzt kommen wir zum Knackpunkt, zum Abbiegen bei Rot: Ich bin eigentlich fast versucht, nicht auf die Argumente der SPÖ einzugehen, da sie wie überall ein Haar in der Suppe sucht, und das wird sie offensichtlich nicht ändern, solange ihre beleidigte SPÖ-Parteivorsitzende im Bund nicht aus der Ecke der gekränkten Eitelkeit und des unbewältigten Machtverlustes herauskommt und von eurer Seite hier ja nicht Oppositionspolitik, sondern Obstruktionspolitik betrieben wird (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP), und zwar ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze, auf sozial Schwache – eine Politik der verbrannten Erde. So schlimm ist es in diesem Fall nicht. (Bundesrätin Grimling: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?) – Es geht nur um eure Argumentation, die ihr herauszugraben versucht und die immer dermaßen schwach ist. Wir haben es heute schon einmal erlebt und hier sehen wir es auch wieder, das Hauptargument war: Das war schon immer so! Das sind wir gewohnt, wir sind noch nie bei Rot abgebogen, deshalb ist es sakrosankt! – Das ist ja wohl das schwächste Argument.
Es gibt ja auch eine technische Weiterentwicklung bei Autos, und wenn man hier als Gesetzgeber mit dem Argument: Das war immer schon so!, nicht reagieren würde, dann käme man wirklich nicht weiter. Diese Ängste sind ja wirklich unbegründet. Es wird ja so getan, als ob von heute auf morgen jeder bei allen Kreuzungen bei Rot nach rechts abbiegen kann. (Bundesrätin Grimling: Und eine Petition mit 33 000 Unterschriften ist nicht Thema!) Darum geht es ja gar nicht. Es geht in dieser Gesetzesnovelle nur darum, überhaupt Versuche zuzulassen und das einmal versuchsweise an einigen wenigen Kreuzungen zu probieren. Das wird wissenschaftlich begleitet, und erst dann, wenn diese Ergebnisse vorliegen, kann man sich überlegen, ob man das macht, aber auch nicht generell, sondern immer nur an ausgewählten Kreuzungen.
Hier ein Versuchs- und Denkverbot einzuführen halte ich für völlig unangebracht, und wenn es funktioniert, was es ja in anderen Ländern durchaus tut, dann ist es sicherlich auch ein weiterer – zwar kleiner, aber doch – Beitrag für die Umwelt, den Verkehr flüssiger zu gestalten. Ich denke dabei gerade an oft sinnloses Stehen vor roten Ampeln in der Nacht, ohne dass es Verkehr gibt, ohne dass Fußgänger da sind. Wenn man dort ab und zu bei einigen ausgewählten Kreuzungen das Abbiegen erlaubt, so ist das auch für die Umwelt – weniger Wartezeiten, weniger Abgase, auch weniger Lärmbelastung – durchaus effizient; aber ihr findet ja überall ein Haar in der Suppe.
Wir werden diesem Vorschlag selbstverständlich unsere Zustimmung geben und finden hier einige sehr gute Verbesserungen, vor allem auch für Radfahrer und für Kinder, und schlussendlich die Ermöglichung eines Versuches, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
15.18
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Ich erteile es ihr.