15.12

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuseher hier und zu Hause! Diese Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet ja mehrere ein­zelne Punkte, und ich habe mir eigentlich gedacht, als Zweitredner brauche ich das nicht mehr zu erklären, weil sich die Zuseher jetzt ohnehin schon auskennen, da das schon ausgeführt worden ist. Dem ist nicht so, deshalb ganz kurz dazu, worum es bei dieser Novelle eigentlich geht.

Es geht im Wesentlichen um das Reißverschlusssystem am Ende des Radfahrstrei­fens, bei dem der Radfahrer bisher Nachrang hatte und bei dem er sich in Zukunft im Reißverschlusssystem – so, wie wir es auch im Autoverkehr schon gewohnt sind – in den Fließverkehr einordnen soll.

Es geht um eine gemeinsame Überfahrt von Radfahrern und Fußgängern. Bisher war es ja so, dass diese nur getrennt und nebeneinander haben existieren dürfen – der klassische Zebrastreifen für die Fußgänger und die weißen Querstreifen für die Rad­fahrer. Das ist häufig auch aus Platzgründen problematisch, deshalb beschließt man jetzt eine sehr sinnvolle Regelung, indem rechts und links vom Zebrastreifen diese wei­ßen Querbalken als Bodenmarkierungen angebracht werden und die Nutzung für Fuß­gänger und Radfahrer dann klar ist.

Ein ganz wichtiger Punkt für unsere Kinder ist auch, dass man den Radfahrausweis, für den die Prüfung meistens im Klassenverband in der vierten Klasse Volksschule ge­macht wird, in der Vergangenheit erst mit zehn Jahren bekommen hat. Ein paar Kinder, die noch ein bisschen jünger waren, mussten dann bisher sozusagen mit langen Zäh­nen zuschauen, wenn die anderen den Ausweis bekommen haben und fahren durften, sie aber nicht, obwohl sie die Prüfung ebenfalls erfolgreich absolviert hatten. Das ge­hört auch der Vergangenheit an, sie werden ihn jetzt auch bekommen.

Eine weitere Änderung betrifft das Fahren mit Tretrollern und muskelbetriebenen Fahr­zeugen auf Gehwegen. Da wird das Alter für die Kinder von bisher zwölf beziehungs­weise zehn Jahren auf acht Jahre gesenkt und auch festgestellt, dass das Befahren von Gehwegen nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. – Das sind durchaus sinnvolle Dinge.

Jetzt kommen wir zum Knackpunkt, zum Abbiegen bei Rot: Ich bin eigentlich fast ver­sucht, nicht auf die Argumente der SPÖ einzugehen, da sie wie überall ein Haar in der Suppe sucht, und das wird sie offensichtlich nicht ändern, solange ihre beleidigte SPÖ-Parteivorsitzende im Bund nicht aus der Ecke der gekränkten Eitelkeit und des unbe­wältigten Machtverlustes herauskommt und von eurer Seite hier ja nicht Oppositions­politik, sondern Obstruktionspolitik betrieben wird (Beifall bei der FPÖ und bei Bundes­rätInnen der ÖVP), und zwar ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze, auf sozial Schwache – eine Politik der verbrannten Erde. So schlimm ist es in diesem Fall nicht. (Bundesrätin Grimling: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?) – Es geht nur um eure Argumenta­tion, die ihr herauszugraben versucht und die immer dermaßen schwach ist. Wir haben es heute schon einmal erlebt und hier sehen wir es auch wieder, das Hauptargument war: Das war schon immer so! Das sind wir gewohnt, wir sind noch nie bei Rot abgebo­gen, deshalb ist es sakrosankt! – Das ist ja wohl das schwächste Argument.

Es gibt ja auch eine technische Weiterentwicklung bei Autos, und wenn man hier als Gesetzgeber mit dem Argument: Das war immer schon so!, nicht reagieren würde, dann käme man wirklich nicht weiter. Diese Ängste sind ja wirklich unbegründet. Es wird ja so getan, als ob von heute auf morgen jeder bei allen Kreuzungen bei Rot nach rechts abbiegen kann. (Bundesrätin Grimling: Und eine Petition mit 33 000 Unter­schriften ist nicht Thema!) Darum geht es ja gar nicht. Es geht in dieser Gesetzesno­velle nur darum, überhaupt Versuche zuzulassen und das einmal versuchsweise an ei­nigen wenigen Kreuzungen zu probieren. Das wird wissenschaftlich begleitet, und erst dann, wenn diese Ergebnisse vorliegen, kann man sich überlegen, ob man das macht, aber auch nicht generell, sondern immer nur an ausgewählten Kreuzungen.

Hier ein Versuchs- und Denkverbot einzuführen halte ich für völlig unangebracht, und wenn es funktioniert, was es ja in anderen Ländern durchaus tut, dann ist es sicherlich auch ein weiterer – zwar kleiner, aber doch – Beitrag für die Umwelt, den Verkehr flüs­siger zu gestalten. Ich denke dabei gerade an oft sinnloses Stehen vor roten Ampeln in der Nacht, ohne dass es Verkehr gibt, ohne dass Fußgänger da sind. Wenn man dort ab und zu bei einigen ausgewählten Kreuzungen das Abbiegen erlaubt, so ist das auch für die Umwelt – weniger Wartezeiten, weniger Abgase, auch weniger Lärmbelastung – durchaus effizient; aber ihr findet ja überall ein Haar in der Suppe.

Wir werden diesem Vorschlag selbstverständlich unsere Zustimmung geben und finden hier einige sehr gute Verbesserungen, vor allem auch für Radfahrer und für Kinder, und schlussendlich die Ermöglichung eines Versuches, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.18

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Ich erteile es ihr.