15.27
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Bevor ich auf diese Thematik eingehe, noch eine kurze Replik auf den Redebeitrag des Kollegen Krusche. (Bundesrat Krusche: Ja, bitte!) Es ist ja schon fast imponierend, mit welcher Coolness hier unsere Argumente mit einem Wischer sozusagen vom Tisch gewischt werden. (Bundesrat Krusche: Na, weil ihr keine habt!) Mich würde nur interessieren, was Sie den Experten von ÖAMTC und Arbö sagen. Die Antwort auf diese Frage wäre interessant, darauf sind Sie leider nicht eingegangen. Es wäre wirklich interessant, das in einem Gespräch zu klären.
Nun aber zur Gesetzesänderung im Bereich des Kraftfahrgesetzes. Auch in dieser Regierungsvorlage – es ist kein Geheimnis – gibt es zwei problematische Regelungen, bei denen wir nicht mitgehen können. Deshalb werden wir diese Gesetzesänderung auch ablehnen.
Erster Punkt: die Begutachtungsplakettendatenbank, kurz – um es auch für den Kollegen plakativ zu machen –: die Pickerldatenbank. Damit wird es jeder interessierten Person gegen Entgelt ermöglicht, in Zukunft online über bestimmte Suchkriterien Abfragen zu tätigen. Diese Suchkriterien sind das Erstzulassungsdatum plus Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer. So wird ein Zugang zu Fahrzeugdaten geschaffen, die auch Rückschlüsse auf das Verhalten des Zulassungsbesitzers ermöglichen.
Wir wissen, was im digitalen Zeitalter alles mit Daten angestellt wird beziehungsweise angestellt werden kann – nicht nur Positives, auch Negatives. Mit diesen Datenmengen könnte zum Beispiel gehandelt werden. Sie könnten auch von Versicherungsunternehmen als Grundlage bei der Berechnung des individuellen Risikos herangezogen werden. Eine negative Folge daraus wäre zum Beispiel eine höhere Versicherungsprämie für denjenigen. (Bundesrat Samt: Das ist doch jetzt schon so, Herr Kollege!) Kurzum, die Datenweitergabe dient in keinster Weise der Verkehrssicherheit, sondern ausschließlich geschäftlichen Interessen. Das wollen wir als SPÖ nicht, und wir treten deshalb auch gegen diese Möglichkeit des Datenhandels mit Kfz-Daten ein.
Das sehen nicht nur wir so, sondern auch die Arge Daten, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, sieht diese Möglichkeit äußerst kritisch. Sie befürchtet sogar, dass durch diese Datenbankzugänge ein Aushöhlen der Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht wird. Diese Befürchtungen sind nicht unbegründet.
Die zweite kritische Beurteilung betrifft die Abschaffung der Möglichkeit zur Abhaltung von Fahrschulaußenkursen. Damit würde man wieder einmal den ländlichen Raum und die dort lebenden Menschen treffen. (Bundesrat Samt: Das Gegenteil ist der Fall! Hast nicht aufgepasst!) In den ländlichen Bezirken sind 20, 30, oft sogar 40 Kilometer zu einem Fahrschulstandort keine Seltenheit. Also frage ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Warum sollten wir für Fahrschüler künstliche Barrieren beim Fahrschulzugang schaffen? Was im städtischen Bereich vielleicht kein Problem darstellt, kann in peripheren Gebieten aufgrund mangelnder öffentlicher Verkehrsangebote sehr wohl problematisch sein.
Wir in Oberösterreich wären von dieser Gesetzesänderung besonders negativ betroffen. Wir haben im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr viele Außenkurse, und dieses System funktioniert auch laut den Branchenvertretern sehr gut. Darüber hinaus konnten im Verkehrsausschuss die Fragen über die Folgen dieser Änderung nicht geklärt werden. Wie viele Fahrschulen sind davon betroffen? Wie viele Außenkurse gibt es, die es später dann nicht mehr geben würde? – Es gibt leider keine Folgenabschätzung.
Im Nationalrat wurde ein entsprechender SPÖ-Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht. Bei entsprechender Bewegung auf Regierungsseite wäre ein gemeinsamer Weg durchaus möglich gewesen.
Unser Grundsatz lautet: nicht entweder – oder, sondern sowohl – als auch. Lassen wir beides zu: Kurse an den Fahrschulstandorten und, wo dies notwendig ist und unter bestimmten Voraussetzungen natürlich, auch Außenkurse!
Aus den genannten Gründen wird die SPÖ dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
15.32
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile es ihm.