15.41

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Wir diskutieren die Änderung der vorliegenden 36. KFG-Novelle, die vor allem zum Ziel hat, zeitgemä­ße und auch notwendige Adaptierungen des Kraftfahrgesetzes vorzunehmen. Schwer­punktmäßig können folgende Punkte herausgestrichen werden.

Das ist zum Ersten, dass in Zukunft bei Verkehrskontrollen die Verwiegung der Achs­lasten und des Gesamtgewichts von Fahrzeugen dynamisch erfolgen soll. Weiters wird nach dem Vorbild der StVO über die Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen die Grundlage für eine automationsunterstützte Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die zulässigen Gesamtgewichte, Achslasten und Abmessungen der Fahrzeuge geschaffen.

Zum Zweiten häufen sich ja leider die Betrugsfälle durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen beziehungsweise unzulässige Veräußerungen. Daher soll vor der Ausstel­lung eines Duplikats eines Fahrzeuggenehmigungsdokuments beziehungsweise des Datenauszugs aus der Genehmigungsdatenbank zwingend eine Abfrage über eine da­für vorgesehene Datenbank durchgeführt werden. So kann zukünftig geklärt werden, ob die Originaldokumente allenfalls bei einer anderen Stelle hinterlegt sind.

Der dritte Punkt umfasst ein ganz spezielles Thema, das Umweltfragen beinhaltet. Fahrzeugänderungen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens des Fahr­zeugs zur Folge haben, werden ausdrücklich für unzulässig erklärt. Weiters soll auch das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung auf dem Markt von Abschalteinrichtungen oder von Gegenständen zum Deaktivieren oder Manipulieren der emissionsmindern­den Einrichtungen für unzulässig erklärt werden. Manipulationen oder eben auch De­aktivierungen von Abgasnachbehandlungssystemen oder von Partikelfiltern werden da­durch verboten. Dieses Verbot soll auch das Anbieten oder Bewerben der Durchfüh­rung solcher Änderungen umfassen, ebenso wie das Anbieten oder Bewerben von nicht genehmigungsfähigem Chiptuning.

Zum vierten Punkt: Die bisherige Beschränkung auf nur eine Fahrschule pro Person wird aufgegeben. In Zukunft sind mehrere Fahrschulbewilligungen für eine Person mög­lich.

Der fünfte Punkt befasst sich vor allem mit dem Thema der Vereinfachungen. Zukünftig soll es beispielsweise möglich sein, der Blaulichtführung von Fahrzeugen der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung Erleichterungen zukommen zu lassen. Bisher musste ja das Blaulicht im jeweiligen Land bewilligt werden.

Der sechste Punkt der Vereinfachung befasst sich mit dem Thema, wonach an Perso­nenkraftfahrzeugen, die sich im Besitz des Bundes, des Landes oder der Gemeinde­verbände befinden, dieses rot-weiß-rote Pickerl mit der Aufschrift „Dienstkraftwagen“ angebracht sein muss. Das wurde als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Die Verpflichtung zum Anbringen des Aufklebers „Dienstkraftwagen“ soll in Zukunft gestrichen werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.44

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile es ihr.