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Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsi­dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 ist sehr umfassend und beinhaltet zeitgemäße Anpassungen. Aus diesem Grund appellie­ren wir, dass Sie – vor allem von der SPÖ – zustimmen. Die Begutachtungsplaketten­datenbank oder Pickerldatenbank ist etwas, das das Leben eines jeden Gebrauchtwa­genfahrers zum Beispiel wesentlich erleichtert. Seit Studienzeiten bin ich immer mit gebrauchten Autos gefahren, und es war jedes Mal das große Rätsel, ob das, was da am Tacho steht, auch stimmt. Stimmt das, was hier im Fahrzeug an Fakten zu finden ist? Mit der Pickerldatenbank gestaltet es sich wesentlich einfacher.

Es gibt viele Themen in dieser Novelle, in denen es um den fahrbaren Untersatz, um Veränderungen an den Fahrzeugen geht – Herr Kollege Samt hat einiges schon sehr gut dargestellt und Frau Ministerin Köstinger hat auch darauf hingewiesen. Worauf ich mich aber heute besonders konzentrieren möchte, ist das Thema, bei dem es um Men­schenleben geht, zum Beispiel das Thema Blaulicht.

Genehmigung für Blaulicht im Einsatz hat es zum Beispiel bei Hausgeburten – auch das wurde heute schon erwähnt – nur für Hebammen gegeben. Hausgeburten werden mehr, und nun können auch Frauenärzte um das Blaulicht ansuchen. Dazu gehört, dass auch die Bergrettung, die Höhlenrettung und die Wasserrettung sofort mit Blau­licht erkennbar sind, wenn sie im Einsatz für Menschen sind.

Die Kindersitzpflicht und vor allem die Kinderrückhaltesysteme, der Sicherheitsgurt ab einer Körpergröße von 135 Zentimetern: Das ist eine notwendige und wichtige Maß­nahme, die hier beschlossen wird, denn für unsere Kinder sollen diese Regeln gelten, die ihnen bestmöglichen Schutz und im Falle eines Unfalls auch die entsprechende Si­cherheit bieten sollen.

Ein Thema, das immer wieder in den Medien – vor allem in den sozialen Medien – ganz besonders stark zu spüren und zu sehen ist, ist die Behinderung von Einsatz­kräften, von Blaulichtorganisationen durch Menschen, die glauben, sie müssen selbst fotografieren, die neugierig sind, die sich hinstellen und schauen. Hier wird es im Un­fallsfalle entsprechende Maßregelungen für Menschen geben, die den Einsatz behin­dern, um selbst zu filmen und zu fotografieren, was in diesem Fall am wenigsten ge­braucht wird.

Diese 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 schafft Transparenz, schützt die Konsu­menten und ermöglicht die Flexibilität in vielen Bereichen. Daher appelliere ich an die, die sich andere – ein paar wenige – Punkte herausgesucht haben, das Gesamtpaket zu sehen, das Paket, in dem es nicht nur um den fahrbaren Untersatz geht, sondern das vor allem auch dazu ausgestattet ist, Menschenleben zu retten und Menschen si­cher durch den Verkehr zu bringen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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