Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen noch zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 14. März 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte David Stögmüller, Kol­leginnen und Kollegen gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechte­ausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern“ ebenfalls eine Frist bis 14. März 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenminderheit. Der An­trag ist somit abgelehnt.