11.25

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer hier und via Livestream! Von diesem emotionalen Thema komme ich nun zu einer tro­ckenen Materie, die aber auch sehr wichtig ist.

Bundesminister Moser stellt in seinem Bericht über die EU-Jahresvorschau klar, dass die bereits während der österreichischen Ratspräsidentschaft von seinem Ressort ver­folgte Initiative zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa im Brennpunkt bleiben soll. Das trifft ebenso für sämtliche Anstrengungen zur Einführung und Erhaltung hoher Standards im Bereich der Grund- und Menschenrechte zu. Das gelte es in der Union zu verteidigen und auszubauen. – Dieser Aussage im Bericht kann man in jeder Weise zustimmen.

Die Europäische Union will auch im Jahr 2019 weiter an der Vollendung eines Rechts­raums, der auf gegenseitigem Vertrauen basiert, und der Stärkung der Grundrechte ar­beiten, wobei auch die Umsetzung der Sicherheitsunion einen dauerhaften Vorrang bil­den wird. Dieses gegenseitige Vertrauen muss sich aber auf ein gleich hohes Niveau der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stützen können.

Für Österreich ist die im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission angekündig­te Vollendung der Sicherheitsunion besonders wichtig. Unter anderem sollen die Vor­schläge für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs der Strafverfolgungs­behörden auf elektronische Beweismittel angenommen werden. Geplant sind außer­dem Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sowie die Erweiterung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus.

Österreich unterstützt alle Maßnahmen zur Vollendung der Sicherheitsunion, denn da­mit engt die EU das Operationsfeld für Terroristen deutlich ein. Die angestrebte Ver­besserung des Europäischen Strafregistersystems konnte bereits durch eine Einigung mit dem Europäischen Parlament noch unter dem österreichischen Ratsvorsitz im De­zember 2018 erreicht werden. Aufgrund der anhaltenden Gefährdung der Rechtsstaat­lichkeit in einigen Mitgliedstaaten will die Kommission überdies eine schon länger an­gekündigte Initiative zur weiteren Stärkung des 2014 geschaffenen Rechtsstaatlich­keitsrahmens vorlegen.

Aus dem aktuellen Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft Rumäniens, Finnlands und Kroatiens hebt der Bericht vor allem das Bekenntnis zur weiteren Stär­kung der internationalen justiziellen Zusammenarbeit sowohl im Zivilrechtsbereich als auch im Strafrechtsbereich hervor. Dies soll insbesondere durch Erweiterung der An­wendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung geschehen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt bei der Erleichterung der grenzüberschreitenden Erlangung elektro­nischer Beweismittel und der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Es wird vor allem auch um die Bekämpfung und Prävention von Radikalisierung und Ex­tremismus und um verstärkte Bemühungen betreffend die Entfernung terroristischer In­halte aus dem Internet gehen.

Im Bericht des Herrn Bundesministers heißt es weiter, dass die europäische Justiz­politik einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen leiste, wie etwa der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität insgesamt, aber auch der Unterwanderung der europäischen Grundwerte durch Eingriffe in rechtsstaat­liche Prinzipien. Es ist klar, dass eine europäische Justizpolitik im Kampf gegen die Un­terwanderung der gemeinsamen Grundwerte notwendig ist. Dazu ist es – wie bereits betont – unabdingbar, dass ein hohes Niveau in der Rechtsstaatlichkeit in allen Mit­gliedstaaten entsteht. Jedes Land soll seine Defizite selbst erkennen und beheben. Um europäische Instrumente zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger auch in der Praxis bestmöglich einsetzen zu können, ist eine Konzentration auf ausgewählte Bereiche notwendig, gepaart mit Maßnahmen für bessere Rechtsetzung und Implementierung.

Dieser begrüßenswerte Ansatz findet seinen Niederschlag im aktuellen Arbeitspro­gramm der Kommission und der Triopräsidentschaft. Das aktuelle Präsidentschaftstrio übernimmt in weiten Teilen die Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes, was sehr erfreulich ist und zeigt, dass wir gut gearbeitet haben.

Die von Bundesminister Josef Moser eingeleiteten Initiativen zur Stärkung der Rechts­staatlichkeit in Europa sollten weiter im Mittelpunkt bleiben. Wichtig ist aber auch das Bemühen um einen angemessenen sozialen Ausgleich. Dieser Wert sollte in der Union verteidigt und ausgebaut werden. Wie wir vorgestern im Ausschuss auch diskutiert ha­ben, ist es schwierig, Prognosen abzugeben, was bis zur EU-Wahl noch möglich ist.

Betreffend den Europäischen Staatsanwalt gibt es noch Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung, wobei sich Österreich sowie das EU-Parlament für die so hoch qualifizierte Persönlichkeit aus Rumänien ausspricht. Ich hoffe nur, dass durch die Um­stände und Schwierigkeiten bei der Besetzung kein Schatten auf das so wichtige Amt fallen wird.

Abschließend möchte ich wiederholen, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wich­tige Werte unseres abendländisch geprägten Europa sind, die mit allen Mitteln zu si­chern und zu verteidigen unser Anliegen sein sollte.

Sehr geehrter Herr Minister! Danke für Ihre Bemühungen und für den informativen Be­richt, den ich bitte zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.31

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm.