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Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in allen Redebeiträgen einerseits die Herausforderungen, mit denen die Höchstge­richte konfrontiert gewesen sind, als auch das Zahlengerüst dargestellt worden. Es wurde auf die Leistungsbilanz beider Gerichtshöfe eingegangen. Man kann diese Bi­lanz tatsächlich als Erfolgsbilanz betrachten, nicht nur aufgrund der Verfahrensdauer, die mehrmals angeführt worden ist, sondern auch aufgrund der Qualität, in welcher bei­de Gerichtshöfe ihre Arbeit geleistet haben.

Ich darf daher diese Gelegenheit nützen, mich stellvertretend bei den zwei Präsiden­ten, bei Frau Präsidentin Bierlein und gleichzeitig auch bei Präsident Thienel für ihre hervorragende und für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbare Tätigkeit zu bedanken.

Da ein Berichtszeitraum umfasst ist, der auch noch die Arbeit einiger Mitglieder, die ausgeschieden sind, beinhaltet, möchte ich mich auch bei ihnen nochmals bedanken: beim bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger, gleichzeitig auch beim ausgeschiedenen Herrn Senatspräsidenten Dr. Müller und bei Frau Rechts­anwältin Dr. Berchtold-Ostermann. Auch sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Gerichtshof seine Aufgabe in bestmöglichem Ausmaß und mit höchster Reputa­tion erledigen konnte.

Es ist in der Debatte angesprochen worden, dass es bei den Gerichten enorme He­rausforderungen gibt, insbesondere wurde heute der Asylbereich angesprochen. Er betrifft sehr stark den Verwaltungsgerichtshof, wie wir gesehen haben, aber auch den Verfassungsgerichtshof und natürlich auch das Bundesverwaltungsgericht, wie es im Rahmen der Debatte aufgezeigt wurde. Es wird daher notwendig sein, in dem Bereich das Personal und die Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, dass auch beim Bun­desverwaltungsgericht der Rückstand sehr rasch abgebaut werden kann. Gerade da­durch ist es möglich, Kosten in der Grundversorgung einzusparen und gleichzeitig rasch Rechtssicherheit zu schaffen.

In diesem Zusammenhang nochmals den beiden Gerichten herzlichen Dank für ihre Arbeit und herzlichen Dank an Sie, dass Sie diese Arbeit auch anerkannt haben! – Dan­ke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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