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Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident! Meine sehr geehrte Frau Bundesministerin Hartinger-Klein! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte mich im Zusam­menhang mit diesem Weisungsbericht und den darin enthaltenen 54 Weisungen dafür bedanken, dass sie von Ihnen zur Kenntnis genommen werden.

Gleichzeitig möchte ich erwähnen, dass mir als Justizminister sehr viel daran liegt, größtmögliche Transparenz zu schaffen. Ich finde daher auch die Einrichtung des Wei­sungsrates, die am 1. Jänner 2016 stattgefunden hat, äußerst positiv, weil gerade der Weisungsrat für Transparenz sorgt und für den Bundesminister gleichzeitig ein quali­tativ sehr hochwertiges Beratungsgremium darstellt.

In dem Zusammenhang bedanke ich mich natürlich bei den derzeitigen Mitgliedern des Weisungsrates, das sind Generalprokurator Dr. Franz Plöchl als Vorsitzender, General­prokurator in Ruhe Dr. Walter Presslauer und Frau Universitätsprofessorin Dr. Susan­ne Reindl-Krauskopf. Sie sind hervorragende Berater und eine hervorragende Bera­terin, die tatsächlich dazu beitragen, dass die Justiz nicht angegriffen werden kann, sondern transparent ihre Aufgaben im Sinne der Bevölkerung und im Sinne des Wirt­schaftsstandortes erbringt.

Es ist im Rahmen der Debatte unter anderem von Herrn Bundesrat Wanner angespro­chen worden, inwieweit es zweckmäßig wäre, einen Bundesgeneralanwalt einzurich­ten. In dem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass vor der Einrichtung des Wei­sungsrates im Jahr 2016 Beratungen unter Beiziehung von Vertretern der Höchstge­richte, des Bundesministeriums, der Oberstaatsanwaltschaften sowie von Universitäts­lehrern, Staatsanwälten, Richtern und dergleichen stattgefunden haben. Da ist unter anderem festgehalten worden, dass gerade die Einführung eines Generalstaatsanwal­tes negative Folgen auf die Interpellation beziehungsweise auf die Kontrolle hätte.

Ich denke beispielweise an Punkte betreffend die Ausführungen zur Frage des Bun­desstaatsanwaltes, in denen darauf hingewiesen wird, dass eine solche Einrichtung die Einschränkung der politischen Kontrolle, den Verlust der Kontrollmöglichkeit der Volks­anwaltschaft insbesondere bei Säumnis zur Folge hätte. Es gäbe keine Untersu­chungsausschüsse mehr in Bezug auf die Tätigkeit der Staatsanwälte, ebenso wäre die staatsanwaltschaftliche Verwaltung, anders als die Justizverwaltung der Gerichte, an keine Weisungen mehr gebunden. Durch den Wegfall des Misstrauensvotums des Ministers fiele aller politische Druck auf die Staatsanwälte. Die rechtliche Verantwor­tung bliebe bei den Staatsanwälten und könnte nur schwer geltend gemacht werden.

Das war damals der Grund, dass man einstimmig zur Ansicht gelangt ist, dass man einen Weisungsrat einrichtet, um eben dadurch jeden Anschein einer politischen Ein­flussnahme auszuschalten. Wie Ihre Wortmeldungen ergeben haben, ist diese Einrich­tung tatsächlich äußerst erfolgreich.

Ein Thema im Rahmen der Urteile der Gerichtsbarkeit ist angesprochen worden.

Ich muss sagen, dass wir im internationalen Vergleich stolz auf unsere Justiz sein kön­nen. Gleichzeitig hat sich auch gezeigt, dass, wenn man vorschnell Gerichtsurteile dis­kutiert beziehungsweise kritisiert, dies in letzter Konsequenz auch dazu führen kann, dass man im Rahmen beispielsweise eines Rechtsmittels oder einer zweiten Instanz bei Urteilen, die der Justiz als nachteilig ausgelegt werden, zu einem anderen Ergebnis kommt.

Ich möchte nur das Urteil im Fall Maurer erwähnen, das vor Kurzem wiederum aufge­hoben worden ist. Der Fall ist an die erste Instanz rückverwiesen worden.

Man sollte und muss auch beim Kuhurteil, das den Tod einer Frau betrifft, weitere Prä­zisierungen vornehmen und gleichzeitig auch Aufklärungsarbeit machen. Dazu sollte man aber das Urteil als solches einmal durchlesen und schauen, was der Sachverhalt war und ihn gleichzeitig als Sachverhalt wahrnehmen; zudem hat auch der Richter da­rauf hingewiesen, dass sich das auf einen Einzelfall bezieht.

Das heißt, man soll die Justiz nicht bereits aufgrund eines Einzelfalles, aufgrund eines Urteils in irgendeiner Art und Weise angreifen und ihr gleichzeitig unterstellen, dass sie in irgendeiner Art und Weise weltfremd agieren würde. Ich kann erwähnen, wir haben erfahrene und ausgebildete Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwäl­tinnen und nicht richterliches Personal, die im internationalen Beispiel genau das tun, was mir wichtig ist, nämlich unabhängig, transparent und bürgernah zu agieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.03