11.34

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Vorgängerin hat eigentlich schon alles gesagt. Ich wiederhole es, damit die Leute die Bemühungen, da Änderungen vorzunehmen, verstehen.

Die vorliegende Novelle zielt darauf ab, dem Verwaltungsgerichtshof bei Stellenaus­schreibungen mehr zeitliche Flexibilität einzuräumen. Gemäß den geltenden gesetzli­chen Bestimmungen sind freiwerdende Planstellen für Verwaltungsgerichtshofrichterin­nen und -richter möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch einen Monat nach Frei­werden einer Stelle auszuschreiben. Nunmehr ist eine Verlängerung der Frist auf bis zu drei Monate nach Freiwerden der Planstelle und gleichzeitig die Möglichkeit einer früheren Ausschreibung ab sechs Monate vor Freiwerden vorgesehen.

Meine Vorrednerin hat schon erwähnt, dass im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes in den nächsten Jahren viele Pensionierungen anstehen. Durch die Neuregelung sollen mehrere Ausschreibungen zusammengefasst werden können, zumal durch diese Maß­nahme auch eine gezielte Frauenförderung ermöglicht wird.

Im Sinne einer zielgerichteten Personalplanung zur Wahrung der Kontinuität der Recht­sprechung erscheint diese Maßnahme sinnvoll. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Schererbauer.)

11.36

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Schilchegger. Ich erteile es ihm.