11.34
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Vorgängerin hat eigentlich schon alles gesagt. Ich wiederhole es, damit die Leute die Bemühungen, da Änderungen vorzunehmen, verstehen.
Die vorliegende Novelle zielt darauf ab, dem Verwaltungsgerichtshof bei Stellenausschreibungen mehr zeitliche Flexibilität einzuräumen. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind freiwerdende Planstellen für Verwaltungsgerichtshofrichterinnen und -richter möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch einen Monat nach Freiwerden einer Stelle auszuschreiben. Nunmehr ist eine Verlängerung der Frist auf bis zu drei Monate nach Freiwerden der Planstelle und gleichzeitig die Möglichkeit einer früheren Ausschreibung ab sechs Monate vor Freiwerden vorgesehen.
Meine Vorrednerin hat schon erwähnt, dass im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes in den nächsten Jahren viele Pensionierungen anstehen. Durch die Neuregelung sollen mehrere Ausschreibungen zusammengefasst werden können, zumal durch diese Maßnahme auch eine gezielte Frauenförderung ermöglicht wird.
Im Sinne einer zielgerichteten Personalplanung zur Wahrung der Kontinuität der Rechtsprechung erscheint diese Maßnahme sinnvoll. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer.)
11.36
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Schilchegger. Ich erteile es ihm.