11.42

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause! Zuerst ein herzliches Willkommen, einen ganz freundlichen und herzlichen Gruß an alle Steirerinnen und Steirer, die heu­te in Wien sind. Dieses Frühlingsfest am Wiener Rathausplatz zeigt die starke Verbun­denheit der Stadt Wien mit der Steiermark. Ich glaube, das ist ein sehr positives Zei­chen, und darüber freuen wir uns als Wienerinnen und Wiener ganz besonders. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der FPÖ sowie des Bundesrates Bader.)

Sehr positiv und gut für die Steiermark und vor allen Dingen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Steiermark ist, dass die Arbeiterkammerwahl zu Ende gegan­gen ist und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Steiermark ein deutliches Zeichen gesetzt haben, dass sie mit der Politik der Bundesregierung, die die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer mehr belastet, als ihnen Erleichterung verschafft, nicht zu­frieden sind. Das haben sie bei der Arbeiterkammerwahl zum Ausdruck gebracht. In der ArbeitnehmerInnenbewegung sind wir darauf sehr stolz. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Gesetz: Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Das geht aus dem Artikel 1 der Bundesverfassung hervor. Demokratie verursacht Kosten. Das ist absolut in Ordnung so. Parteiorganisationen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Sys­tems und müssen erhalten werden. Eine Förderung der Parteien aus Steuermitteln soll eine größtmögliche Unabhängigkeit von externen Spendern sicherstellen und so eine einseitige Beeinflussung des politischen Handelns verhindern. So weit, so wichtig und so gut.

Bei der Festsetzung von Höhe und Aufteilung der politischen Fördermittel sowie der Sanktionen, die in diesem Gesetz geregelt werden, zeigt sich die Bundesregierung wiederum als eine, die ihre Versprechen nicht hält. Es wurde vollmundig angekündigt, mit den Oppositionsparteien das Gespräch über die Parteienförderung zu suchen, aber nichts ist geschehen. Es ist wieder nur Ankündigungspolitik, aber das ist bei dieser Re­gierung leider schon zur bedauerlichen Routine geworden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es werden einige gravierende Veränderungen an der Systematik der Förderhöhe vor­genommen. Es kommt nicht mehr nach einer Indexerhöhung von über 5 Prozent zu ei­ner Anpassung, sondern ab 2019 erfolgt eine jährliche Anpassung. Was auf den ersten Blick wie eine Einsparung erscheinen mag, ist aber tatsächlich gar keine, denn schon nach vier Jahren kommt diese jährliche Anpassung bereits teurer als eine Valorisierung nach dem Überschreiten eines festgesetzten Prozentsatzes. Und ganz ehrlich: Sie können den Österreicherinnen und Österreichern nicht erklären, dass zwar die Partei­enförderung jährlich valorisiert wird, das Pflegegeld und alle andere Beihilfen aber nicht. Das versteht niemand. (Beifall bei der SPÖ.)

Der letzte Wahlkampf hat gezeigt, wie der Umgang der Regierungsparteien mit der Parteienförderung aussieht. Die ÖVP hat die Obergrenze für Wahlwerbung, die mit 7 Millionen Euro festgelegt ist, gleich um 6 Millionen überschritten, die FPÖ um 4 Mil­lionen Euro. (Bundesrat Schennach: Buh!) Dazu kommen noch die üppigen Wahl­kampfspenden (Bundesrat Weber: Wir kennen die Spender!), die sich nun für alle Großspenderinnen und -spender auszahlen, wird ihnen doch jetzt das politische Han­deln geboten, das sie sich mit ihrer Spende gewünscht haben. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: So ist es!) Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer sind es eindeutig nicht, die im Vordergrund stehen, nein, gegen ihre Interessen wird gehandelt.

Bei meiner Recherche zur Parteienförderung habe ich auch eine Aussage des Vize­kanzlers gefunden. Es ist ein Auszug aus dem Stenographischen Protokoll der 163. Na­tionalratssitzung vom 27.6.2012. Strache sagte damals: „Aber ich sage: Genau die 3 500-€-Grenze bietet wieder die Möglichkeit des Missbrauchs, indem eben viele über kleinere Tranchen ihre Spenden abgeben könnten und indem man andere Mechanis­men findet. Ich sage: Seien wir ehrlich! Machen wir ein Spendenverbot für Spenden aus dem In- und Ausland, und reden wir dann über eine nachvollziehbare und auch von der Bevölkerung unterstützenswerte Parteienförderung, mit der dann jede Partei auskommen muss.“ (Bundesrat Schennach: Und nichts ist geschehen!) „Das wäre im Sinne des Anstands und der Korruptionsbekämpfung und gegen Netzwerkinteressen der richtige Weg, den wir“ – also die FPÖ – „sicherstellen wollen und für den wir zu ha­ben sind, wenn man das ehrlich will.“ (Beifall bei der SPÖ.)

Und weiter im Zitat: „Ich frage mich auch, ob es korrekt ist [...], dass in Zukunft hier oben alle Regierungspersonen über ihre Ministerien Inserate schalten können, und zwar über die Grenze hinaus! Das ist unanständig, und das haben Sie nicht gere­gelt!“ – Zitatende. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Da ist er beim Villa­cher Fasching!)

Dieses Zitat ist erstaunlich, wenn man bedenkt, welcher Gesetzestext uns jetzt vorge­legt wird. Man beachte auch die Werbekosten dieser Bundesregierung: 2018 wurden für Werbe- und PR-Kosten der Bundesregierung 44,8 Millionen Euro ausgegeben. Das ist doppelt so viel, wie die Vorgängerregierung ausgegeben hat! Das muss man sich vor Augen halten. Angesichts der überbordenden Menge an Inseraten, die diese Bun­desregierung schaltet, deren einschlägige Ausgaben weit über die der Vorgängerregie­rung hinausgehen, erscheint der zitierte Redeschluss Straches besonders erstaunlich. Man sieht, wie die Regierungsbeteiligung offenbar eine so vehement agierende Oppo­sitionspartei zum völligen Umdenken bringt.

In Bezug auf die Parteienförderung muss ein ganz anderer Weg eingeschlagen wer­den. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern: Die Einzelspenden müs­sen begrenzt werden. Damit könnte man die Einflussnahme finanzstarker Kreise auf die Politik eindämmen. Bei Einzelspenden muss Transparenz hergestellt werden, und es sind wirklich wirksame Sanktionen bei der Überschreitung der Wahlkampfkosten­obergrenzen notwendig, damit derartige Überschreitungen wie im letzten Nationalrats­wahlkampf nicht mehr möglich sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Das und nicht der vorliegende Gesetzestext wäre der richtige Weg der Parteienför­derung. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich darf Herrn Bundesminister Mag. Ger­not Blümel ganz herzlich bei uns begrüßen. – Willkommen im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich erteile es ihm.