13.22

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was novellieren wir heute mit diesem Gesetz? – Mit dieser Novelle reformieren und modernisieren wir heu­te das Berufsrecht für die Berufsgruppe der Ziviltechniker. Der Schwerpunkt ist die Zu­sammenführung des Ziviltechnikergesetzes und des Ziviltechnikerkammergesetzes zu einem Bundesgesetz.

Dieses Bundesgesetz besteht aus zwei Hauptstücken. Das erste regelt das Berufs­recht und das zweite die berufliche Vertretung der Ziviltechniker. Einerseits geht es um die Liberalisierung der Regelungen über praktische Betätigungen – das, finde ich, ist sehr wichtig, denn die Bürokratie entfällt – und andererseits um das Thema Digitalisie­rung, wodurch die Möglichkeiten gegeben werden, Anträge auf elektronischem Wege einzubringen. Das ist auch die Hauptzielsetzung der Regierung, nämlich in Österreich digitaler zu werden.

Folgendes ist auch ein wichtiger Schritt: Personen, die Ziviltechnikerbefugnis anstre­ben, können künftig schon als außerordentliche Mitglieder in die Berufsvertretung auf­genommen werden. Meiner Meinung nach ist das ein wichtiger Schritt für junge Per­sonen, die in diese Berufsgruppe hineinstreben. Es sind auch Praxiszeiten bis zu ei­nem Jahr erforderlich, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Diese sollen bereits während des Masterstudiums oder in der Endphase des Diplomstudiums erworben werden können. Was mich aber besonders freut, ist, dass es der Bundesregierung auch sehr wichtig ist, dass auch die Zeiten des Mutterschutzes als Praxiszeiten gelten können.

Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung und Vereidigung berechtigt, das Staatswappen zu führen. Dies unterstreicht auch die Wichtigkeit dieses Berufsstandes. Wir nutzen deren Expertise landauf, landab das gan­ze Jahr. Aus lokalpolitischer Sicht sehe ich es als ganz wertvolle Maßnahme, da die Zi­viltechnikerinnen und Ziviltechniker mit ihrer Expertise maßgeblich für die Stadt-/Dorf­entwicklung und für die Abwehr von Gefahren mitverantwortlich sind.

Auch als Vizebürgermeisterin darf ich mich bei allen bedanken, die zu diesem Gesetz beigetragen haben. Besonders an Sie, Frau Wirtschaftsminister, richte ich ein herzli­ches Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.26

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Bettina Lancaster zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.