15.16

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal und Zu­seher via Livestream! Wir reden heute über ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetenge­setz 1948 geändert werden sollen. Zusammengefasst ist es in der Dienstrechts-Novel­le 2019.

Die gesetzlichen Bestimmungen, über die wir sprechen, sind zum Teil älter als der Großteil der hier anwesenden Mitglieder des Bundesrates. Es gibt in den verschie­densten Formen Adaptierungen und Neuerungen. Ich verwehre mich allerdings gegen die Bezeichnung Husch-Pfusch-Aktionen – wie Sie das genannt haben, liebe Frau Kol­legin Grimling –, denn es haben sehr wohl viele daran mitgewirkt (Bundesrat Schen­nach: Das Thema Pfusch ist aber von der Regierung, das hat Blümel schon verwendet!), um dieses Gesetz, diese Dienstrechts-Novelle 2019, auf ordentliche Beine zu stellen.

Das Thema der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre für die Ministerien haben Sie ja schon weidlich besprochen. Generalsekretäre werden nach normalen Verträgen bezahlt. Generalsekretäre haben eine besondere Aufgabe, sie sind ihren Ministern in einer Vertrauensposition mit Transparenz und Loyalität zugeordnet, und das ist etwas ganz Wesentliches, um eine ordentliche Regierungsarbeit machen zu können. (Beifall des Bundesrates Steiner. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Karfreitagsregelung haben Sie (in Richtung SPÖ-BundesrätInnen, die große rote Anstecker tragen) ebenfalls angesprochen, und Sie sind auch mit diesen roten Badges dekoriert. Das Thema Karfreitagsregelung haben wir uns alle nicht gewünscht, wir ha­ben es aber in der letzten Bundesratssitzung und in verschiedensten medialen Debat­ten schon hinlänglich besprochen. Bei der Karfreitagsregelung in dieser Dienstrechts-Novelle geht es darum, dass die Regelungen – der persönliche Feiertag – nun auch für den öffentlichen Dienst umgesetzt werden, und zwar so, wie es auch in der Privatwirt­schaft der Fall ist. Es geht um das gleiche Recht für Angehörige aller Konfessionen. Das ist die Korrektur, die in diesem Gesetz für die Beamtinnen und Beamten gemacht wird.

Was auch noch ein wesentlicher Teil ist, ist die Klarstellung, dass karenzierte Bundes­beamte keine Nebentätigkeit beim Bund ausführen dürfen, da eine Nebentätigkeit auch eine Haupttätigkeit voraussetzt. Da ist ein privatrechtlicher Vertrag notwendig. Es geht um die Rechtssicherheit für die Sozialversicherungsträger. Ich denke, das ist etwas Not­wendiges.

Etwas, das eher eine technische Korrektur ist, aber für viele einen Unterschied in emo­tionaler Hinsicht ausmacht: In § 4 des Gehaltsgesetzes wird der Begriff „uneheliche Kin­der“ durch „eigene Kinder“ ersetzt. Das wurde bereits 2013 beschlossen, aber erst jetzt umgesetzt.

Wir versuchen also, mit dieser Dienstrechts-Novelle vieles geradezurücken, was in den letzten Jahren – auch unter roter Kanzlerschaft – nicht passiert ist; daher ist es selbst­verständlich, dass die ÖVP dieser Dienstrechts-Novelle zustimmen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.20

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster ist Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.