15.20

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bun­desräte! Grundsätzlich zur Behandlung der Dienstrechts-Novelle, aber, da gesagt wor­den ist, es würden im öffentlichen Dienst Beamte abgebaut, eingangs schon noch kurz klarstellend und richtigstellend: Das Gegenteil ist der Fall. Bei 70 Prozent aller Beam­ten im öffentlichen Dienst, nämlich bei jenen, die dem Sicherheitsbereich zugeordnet sind, wie Polizei, Justizwache oder Landesverteidigung, und gerade auch bei jenen im Bereich des Bildungsressorts, gibt es genau das Gegenteil, die Regierung hat nämlich an einem Ausbau der Planstellen festgehalten.

Wir haben 4 200 neue Planstellen bei der Exekutive geschaffen. Wir haben die 75 Plan­stellen bei der Justizwache, die unter einem roten Bundeskanzler hätten abgebaut wer­den sollen, gerettet und haben 100 zusätzliche neue Justizwacheausbildungsplanstel­len geschaffen. Wir haben im Bereich der Bildung Hunderte zusätzliche neue Planstel­len geschaffen, nämlich über 500. Da ist also wirklich etwas in Bewegung, und das ist genau das Gegenteil von dem, was die Frau SPÖ-Bundesrätin zum Besten gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Das stimmt nicht!)

Nur kurz noch einmal darlegend, was die Dienstrechts-Novelle, die Verankerung des persönlichen Feiertages und die Aufwertung eines persönlichen Urlaubstages betrifft: Der EuGH hat zum Karfreitag ein Urteil gefällt, das man zur Kenntnis nehmen muss, das hat mit Unterstützung der Arbeiterkammer leider Gottes diesen Gang genommen. Wir haben ein Urteil erhalten, das leider nicht die positive Diskriminierung hervorge­kehrt hat. Das wäre nämlich eine gute Möglichkeit gewesen, denn eigentlich waren da­vor alle zufrieden; leider hat man sich aber nicht darauf bezogen und verlangt, die Dis­kriminierung abzustellen. Mit der Einführung des persönlichen Feiertages und der Auf­wertung eines persönlichen Urlaubstages sind wir da zu einer guten Lösung gekom­men. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Sie müssen über sich selbst lachen!)

Damit Sie wissen – ja, ich sage es Ihnen gerade –, welche große Problematik Sie an­sprechen: Wir haben die Frist zur Anmeldung des persönlichen Feiertages hinter uns. Ich gratuliere Ihnen, elf Personen von 140 000 öffentlich Bediensteten im Bundesdienst haben den persönlichen Urlaubstag für den Karfreitag beantragt (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP), und im Bereich der Landesverteidigung sind es 120. Das ist also mit insgesamt über 130 Betroffenen wirklich etwas (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling), von dem man sagt, man muss da die Wertigkeit bemessen. Ich hätte mich gefreut, hätten wir den alten Zustand behalten. – So viel zum Thema der Wertigkeit, nämlich wie viele einen Antrag gestellt haben und diesen persönlichen Ur­laubs- und Feiertag am Karfreitag demnächst in Anspruch nehmen wollen; nur damit wir wissen, wovon wir reden. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage lag immer bei 13, und diese Regierung sichert diese 13 gesetzlichen Feiertage. Da hat sich nichts verändert, da ist niemandem etwas weggenommen worden – im Gegenteil. Das ist schon etwas, das man hervorheben muss: Wir sind mit 13 gesetzlichen Feiertagen im Spitzenfeld Europas und wir sind stolz darauf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bundesdienst ist es, wenn es um die Ein­satzbereitschaft zentraler staatlicher Institutionen wie Polizei, Justizwache, Bundesheer oder Katastrophenschutz geht, natürlich notwendig, auch zu gewährleisten, dass die öf­fentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Da gibt es auch Ausnahmen, die im Dienstrecht festgehalten sind, denn man muss gegebenenfalls natürlich die Dienstpflicht sicherstel­len, aber dann gibt es auch die entsprechenden Sonn- und Feiertagsvergütungen für die betroffenen Beamten.

Der Vollständigkeit halber: Die Lehrpersonen sind natürlich ausgenommen, denn für die­se gilt ein anderes Ferialregime, die fallen da gar nicht hinein.

Die vorliegende Regelung ist auch – der Wahrheit zuliebe, da das vonseiten der SPÖ-Bundesrätin ebenfalls falsch dargestellt worden ist – in Abstimmung mit den Gewerk­schaften erfolgt und nicht gegen die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften haben zu­gestimmt. Im Übrigen hat ursprünglich auch Bischof Bünker zugestimmt und hat die Zu­stimmung erst dann, nachdem er sie zum Besten gegeben hatte, wieder zurückgenom­men. (Bundesrat Rösch: Das ist der SPÖ auch schon passiert!)

Das heißt nun auch für den Bundesdienst, dass alle diesen Anspruch geltend machen können – die Zahl habe ich Ihnen genannt. Natürlich besteht wie in der Vergangenheit für die Ressorts – das ist seit dem Jahr 1963 verankert, das bleibt bestehen – im Sinne einer Ermächtigung die Möglichkeit, allen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ab 12 Uhr freizugeben. Das finde ich gut, denn auch in der Privatwirtschaft leben das viele. In der Privatwirtschaft sind viele Betriebe so aufgestellt, dass sie am Karfreitag freiwillig ab 12 Uhr zusperren und allen Mitarbeitern freigeben (Bundesrätin Schumann: Genau!), und das ist ein gutes Prinzip. (Bundesrätin Schumann: Aber wir wollen es für alle!)

Wenn es um die Nebentätigkeit von Beamten geht: Wir haben auf Basis des Erkennt­nisses des Verwaltungsgerichtshofes eine notwendige Klarstellung getroffen. Wenn Sie meinen, das sei ein Pfusch, dann sei Ihnen das anheimgestellt. Das Gegenteil ist der Fall.

Zur formalen Berichtigung der gesetzlichen Bestimmung zum Kinderzuschuss: Da ist mit Wirksamkeit von 31. Jänner 2013 der Begriff „uneheliche Kinder“ eigentlich besei­tigt worden, nur haben das rote Bundeskanzler in der Vergangenheit in der Realität, nämlich in der gesetzlichen Formulierung, nicht beseitigt, und somit haben wir den Pfusch der Vergangenheit endlich korrigiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn es um die Maßnahme geht, die Sie angesprochen haben: Ja, es hat einen IT-Fehler gegeben – dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler –, deshalb hat hier heu­te auch eine Reparatur zu erfolgen. Wir haben 5 000 Gehaltsansätze im Dienstrecht valorisiert. Diese Valorisierung erfolgt automatisationsunterstützt, und da hat es eine schadhafte Software gegeben, durch die Bestimmungen, die gesetzlich gegolten ha­ben, irrtümlich gelöscht und damit außer Kraft gesetzt worden sind.

Sie wissen, dass es eine Qualitätssicherung gibt, und zwar durch die Fachsektion, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und die Bundesbesoldung. Alle diese drei Bereiche haben das leider nicht rechtzeitig entdeckt. Man ist erst, nachdem der Fehler schon in Rechtskraft übergegangen ist, draufgekommen. Wir reparieren nun diesen Fehler zeit­nah und machen nichts Neues, sondern das ursprünglich geltende Gesetz wird wieder sichergestellt, das heißt, der alte, bisher gültige Standard wird wiederhergestellt und nie­mand wird bessergestellt.

Wenn Sie von falschen Behauptungen sprechen, so muss ich Ihre falschen Behaup­tungen auf Basis von Fakten zurückweisen: Die Generalsekretäre haben ausdrücklich keine Sonderverträge – da sind Sie leider falsch informiert –, im Gegenteil, sie haben wie Sektionschefs normale Dienstverträge.

Darüber hinaus muss man vielleicht auch festhalten: Die Einzelfallgenehmigungen von Sonderverträgen betreffen eben ausdrücklich nicht die Generalsekretäre, wie Sie fälsch­licherweise immer wieder in den Raum stellen, sondern die vielen Polizeischüler, die wir nun, zum Glück, im Rahmen einer Ausbildungsoffensive einstellen. Diese haben nämlich Sonderverträge, wie auch die Piloten beim Bundesheer und die Ärzte und Psychologen in den Haftanstalten und vor allem auch im Schulbereich Sonderverträge haben. Das sind die Sonderverträge, die Sie abstellen wollen?! – Na, dann schauen wir lieb aus in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ), denn dann finden Sie alle diese qualifizierten Personen nicht, die wir brauchen und die notwendig sind! Damit würde das System wirklich zusammenbrechen – das werden sich diese Herrschaften sicherlich merken. So gesehen ist es wichtig, gewisse Berei­che auf Basis von Fakten klarzustellen.

Abschließend darf ich noch darauf verweisen, dass das Durchschnittseinkommen der Bediensteten mit Sonderverträgen im Jänner 2019 im Vergleich zu Jänner 2018 ge­sunken ist. Das heißt, ich sage Ihnen Danke für die Zahlen, die Sie immer wieder in den Raum stellen, denn Sie kolportieren da etwas, von dem genau dokumentiert ist, dass wir im Bereich der Sonderverträge sparsamer und effizienter arbeiten als die rote Vorgängerregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

So gesehen auch ein Danke für die Aufklärung der Fakten und für Ihre Beiträge, bei denen man nämlich, wenn man das sachlich herunterbricht, ganz genau sieht, wie es wirklich ist! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

15.30

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Martin Weber zu Wort gemeldet. – Bitte.