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Bundesrat Anton Froschauer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte interessierte Bürgerinnen und Bürger! Eine Debat­te zum Thema Extremismus kann nur emotional sein. Wenn wir unsere Aufgabe ernst nehmen, dann sind der Schutz und die Verteidigung eines demokratischen Österreichs eine der zentralsten Aufgaben, die wir haben.

Wenn wir über Extremismus nachdenken – und das hat Frau Mag. Grossmann bereits ausgeführt –, dann zeigt sich, dass dieser meistens einige funktionale Elemente hat. Sie haben den Begriff Bewegung ins Spiel gebracht, wie er auch vom Landespolizei­kommandanten Pilsl im Zuge des Landessicherheitsrates in Oberösterreich einge­bracht wurde. Diese funktionalen Elemente sind einerseits, sich Bewegung zu nennen, keine Mitgliedschaften im herkömmlichen Sinn zu haben, Ängste zu schüren und zu bedienen, und andererseits, immer wieder auf sich aufmerksam zu machen.

Wenn wir dem Extremismus ernsthaft entgegentreten wollen, dann müssen wir über Folgendes nachdenken: Bedienen wir manche dieser funktionalen Elemente, indem wir diese Bewegungen besonders laut, besonders intensiv und besonders lange themati­sieren? (Bundesrätin Schumann: Schweigen?!) – Nein, ich meine damit nicht, zu schwei­gen, sondern ich meine damit, diesen Bewegungen mit dieser Aufgeregtheit eine Be­deutung zu verleihen, die in deren ureigenstem Sinn sind. (Ruf bei der SPÖ: Nicht ernst nehmen?! – Bundesrat Weber: Die Augen zumachen, wie Kurz?!)

Wir reden konkret – ich zitiere den Landessicherheitsrat – von etwa 60 Personen in Ober­österreich, von etwa 600 in Österreich aus diesem Bereich. (Bundesrat Weber: Wer schweigt, stimmt zu!) – Ich bin ganz bei Ihnen: Es geht nicht um Schweigen, sondern es geht um die Aufgeregtheit dieser Diskussion.

Wir haben eines, wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat. Wir haben eine Ge­waltentrennung. Wenn wir uns hier ernst nehmen, dann müssen wir auch diese Ge­waltentrennung ernst nehmen. Ich kann damit einverstanden sein, wie die einzelnen Ressorts besetzt sind, oder auch nicht, aber Investigation ist ganz eindeutig Sache der Exekutive. Wenn es Dokumentationen gibt, dann übermitteln Sie diese den Behörden, dann übermitteln Sie diese den Gerichten.

Ich glaube, es bringt uns nicht weiter, wenn wir hier Großinquisition betreiben und gleichzeitig verurteilen. Ich denke – wir haben jetzt einige Beispiele gehört, in denen Urteile gesprochen wurden –, wir sind gut beraten, Extremismus sehr, sehr ernst zu nehmen und uns sehr besonnen mit diesem Thema auseinanderzusetzen. So wie es Kollege Weber und Frau Kollegin Schumann schon angesprochen haben: Es gilt, jede Form von Extremismus sehr, sehr ernst zu nehmen und als Politik den zuständigen Behörden, den zuständigen Gerichten die Mittel in die Hand zu geben, um diesem Ex­tremismus entgegenzutreten. Rechtsstaatlichkeit bedeutet aber auch, aufgrund von Ur­teilen, aufgrund von gesetzlichen Voraussetzungen zu handeln. Das macht es so schwer. Wenn uns Emotion bewegt und wenn uns Ängste bewegen, dass diese Demokratie in Gefahr ist, dann macht es das so schwer, dabei besonnen zu bleiben.

Noch einmal, Kollege Weber: Mit besonnen meine ich nicht, zu schweigen, sondern mit besonnen meine ich, gemeinsam zu überlegen, was die Schritte, die wir setzen müs­sen, sind (Bundesrätin Schumann: Stimmt bei den Initiativanträgen mit!), um diese Din­ge in Österreich Schritt für Schritt zurückzudrängen.

Ich bin dem Herrn Bundeskanzler und den Mitgliedern der Bundesregierung dankbar, dass klare Worte gefunden wurden, und ich bin auch dankbar für die Besonnenheit, keine Vorverurteilungen zu treffen, sondern einfach zu sagen: Es gibt eine Grenze und da muss ein Bekenntnis erfolgen. Ich nehme es den Damen und Herren der Bundes­regierung ab, wenn sie diese Grenze auch verbal ziehen, weil ich Vertrauen habe, nicht nur in unsere Gerichte, nicht nur in unser Innenministerium, sondern auch in un­seren Rechtsstaat Österreich. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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