18.22
Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geehrte Zuschauer auf der Galerie und via Livestream! Mit der vorliegenden Änderung des Rezeptpflichtgesetzes kann der Arzt ein elektronisches Rezept ohne qualifizierte elektronische Signatur ausstellen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Gesundheitstelematikgesetz. Dieses fordert keine zusätzliche qualifizierte elektronische Signatur, wenn ohnedies in einem für Gesundheitsdaten gesicherten Netz gearbeitet wird.
Mit der bestehenden Infrastruktur kann der Arzt per Knopfdruck das Rezept an die Apotheke schicken. Wie meine Vorrednerin bereits gesagt hat, wären es 60 Millionen Rezepte, die elektronisch signiert und einzeln bestätigt werden müssten. Es ist also ein immenser Verwaltungsaufwand, der den Patienten nichts nützt.
Man kann das Rezept aber nach wie vor ausdrucken lassen und selber zur Apotheke bringen. Ich selber bin als Datenträger nur bedingt geeignet. Bei mir verschwindet so ein Rezept meistens in den Untiefen meiner Handtasche. Wenn ich es dann heraushole, ist es zerknittert. So etwas kann durch elektronische Übertragung vermieden werden, so bleiben die Rezepte immer leserlich.
Auf einem ausgedruckten Rezept steht dann ein Code drauf, der in der Apotheke eingelesen wird. Der Patient kann in der Apotheke aber auch seine e-card in das entsprechende Gerät stecken. Dann wird ihm das Medikament ausgegeben und es werden zusätzlich alle Medikamente, die verordneten und die rezeptfreien, in der e-Medikationsliste gespeichert, vorausgesetzt der Patient nimmt an der Elektronischen Gesundheitsakte teil.
Mit dem elektronischen Rezept wird die Verbindung von der Apotheke zur Elektronischen Gesundheitsakte geschlossen. Im September 2019 soll die Elektronische Gesundheitsakte flächendeckend eingeführt sein. Es fehlen aktuell noch die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien.
Anfang 2020 soll dann das elektronische Rezept eingeführt werden. Dann sollen sowohl der Arzt als auch die Apotheke und der Patient Zugriff auf die e-Medikationsliste haben, um einen Überblick darüber zu haben, was denn alles an Medikamenten ausgegeben wurde.
Das ist, wie die Kollegin schon gesagt hat, ein Mehr an Sicherheit für den Patienten, gerade in Bezug auf unerwünschte Wechselwirkungen, die vor allem ältere Patienten und Patienten mit Mehrfacherkrankungen betreffen. Der Apotheker, die Apothekerin kann zielgerichteter in Bezug auf rezeptfreie Medikamente beraten, damit diese die verordneten bestmöglich ergänzen.
Ja, die Digitalisierung schreitet voran, und gerade in diesem Bereich, meine Kolleginnen und Kollegen, kann man die Vorteile den Patienten, den Menschen sehr gut erklären, weil sie für jeden spürbar sind.
Wir haben heute sehr viel über Digitalisierung und Maßnahmen bezüglich Digitalisierung gesprochen. Nun gilt es, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Vorteile der Digitalisierung auch zu erklären, zu kommunizieren. Das erhöht die Akzeptanz des 5G-Netzausbaus, des Breitbandausbaus, und weckt die Neugier und Lust, digitales Wissen zu erwerben, worüber wir heute auch schon gesprochen haben.
Zum Schluss möchte ich noch Herrn Dr. Alexander Biach, den Vorstandsvorsitzenden im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, zitieren: „Die Sozialversicherung hat sehr lange für diesen Moment gearbeitet, weil wir wissen, welchen gewaltigen Entwicklungssprung unser Gesundheitssystem damit in Richtung Patientensicherheit machen kann.“
In diesem Sinne befürwortet unsere Fraktion, und ich denke alle Fraktionen, eine rasche und unbürokratische Einführung des e-Rezepts. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der BundesrätInnen Grimling und Stögmüller.)
18.27
Präsident Ingo Appé: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.